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Luftfahrt
Als Luftfahrt (auch Aviatik genannt, Begriff stammt von lateinisch avis = Vogel) bezeichnet man den Transport von Personen oder auch Gütern durch die Erdatmosphäre ohne feste Verbindung zur Erdoberfläche. Der Begriff umfasst heute allgemein alle Personen, Unternehmen, Tätigkeiten und Teilgebiete (auch auf dem Boden), die den Betrieb von Fluggeräten betreffen. Juristisch wird der Begriff Luftverkehr verwendet.
Begriffserklärung
In der Luftfahrt wird grundsätzlich unterschieden zwischen:
- ziviler Luftfahrt
- den kommerziellen Luftverkehr
- die Allgemeine Luftfahrt, dazu gehört auch der Luftsport
- Militärischer Luftfahrt
Luftfahrzeuge werden nach der Art der Erzeugung des Auftriebs eingeteilt:
- Schwerer als Luft (dynamischer Auftrieb): Flugzeuge, Hubschrauber, Tragschrauber
- Leichter als Luft (statischer Auftrieb): Ballone und Luftschiffe, wie zum Beispiel der Zeppelin.
Ob Fliegen oder Fahren als Begriff für die Fortbewegung verwendet wird, hängt von der oben genannten Art und Weise der Auftriebserzeugung ab. Ballone und Luftschiffe schwimmen durch ihren statischen Auftrieb in der Luft, wie bei einem Schiff, welches durchs Wasser fährt. Ihre Fortbewegung wird als Fahren bezeichnet. Da Ballone und Luftschiffe die Begründer des Luftverkehrs waren, etablierte sich daraus der Begriff Luftfahrt.
Flugzeuge und Hubschrauber erzeugen ihren dynamischen Auftrieb durch Bewegungen durch die Luft (Fortbewegungsgeschwindigkeit bzw. Rotationsgeschwindigkeit). Ihre Fortbewegungsart nennt man Fliegen.
Quellen
- Herbert Groß: Luftfahrt-Wissen - Von den Grundlagen bis zur Pilotenlizenz. 2. Auflage. Motorbuch, Stuttgart 2005. ISBN 3-613-02378-4 (Inhaltsangabe)
- Niels Klußmann, Arnim Malik: Lexikon der Luftfahrt. Springer, Berlin 2007, ISBN 978-3-540-49095-1