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Nationalsozialismus

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Tagtägliche Berieselung der Bevölkerung mit Propaganda war ein wesentliches Merkmal der NS-Diktatur

Der Nationalsozialismus ist eine rassistische, antisemitische, antikommunistische und antidemokratische Weltanschauung und politische Bewegung. Er entstand nach dem Ersten Weltkrieg, beherrschte Deutschland unter Adolf Hitler von 1933 bis 1945 und verwandelte es in einen totalitären diktatorischen "Führerstaat".

Historische Entwicklung

Als Anfang der nationalsozialistischen Herrschaft gilt der "Tag der Machtübernahme" am 30. Januar 1933. An diesem Tag wurde Adolf Hitler vom Reichspräsidenten Paul von Hindenburg zum Reichskanzler ernannt, weil die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei (NSDAP) zur stärksten Partei im Reichstag geworden war. Am 27. Februar 1933 wurde ein Brandanschlag auf das Reichstagsgebäude verübt. Die Täterschaft wurde dem am Tatort aufgegriffenen, niederländischen Kommunisten Marinus van der Lubbe vorgeworfen. Dies konnte ihm jedoch nie eindeutig nachgewiesen werden. Aufgrund der zu dieser Zeit hohen Arbeitslosigkeit und schlechten Wirtschaftslage, wurde in Deutschland vielfach der Ausbruch eines Bürgerkrieges befürchtet. Für solche Fälle waren in der Weimarer Reichsverfassung sogenannte "verfassungsdurchbrechende" Gesetze vorgesehen, die dem Reichspräsidenten die Befugnis gaben, in einer Krisensituation Notstandsgesetze zu verabschieden, die die Regierung dazu ermächtigen, ohne das Parlament regieren zu können. Die Nationalsozialisten nutzten diese Gelegenheit, um ein solches Notstandsgesetz durchzusetzen, dass ihnen uneingeschränkte Macht einräumte.[1][2][3] Am 23. März 1933 unterzeichnete Reichspräsident Hindenburg das "Ermächtigungsgesetz", das damals aber nur für einen Zeitraum von 4 Jahren (bis 1. April 1937) vorgesehen war.[4] Die Nationalsozialisten begannen anschließend damit, ihre politischen Gegner unter dem Vorwand der "nationalen Sicherheit" in sogenannte "Schutzhaft" zu nehmen. Die Weimarer Verfassung war somit mit ihren eigenen Gesetzen außer Kraft gesetzt worden. Nachdem Hindenburg 1934 verstorben war, vereinigte Hitler das Amt des Reichskanzlers (Regierungschef) mit dem des Reichspräsidenten (Staatsoberhaupt). Dadurch gab es auch keine Hitler übergeordnete Instanz mehr, die die nationalsozialistische Herrschaft, wie ursprünglich vereinbart am 1. April 1937, wieder hätte beenden können. Die Weimarer Verfassung wurde allerdings weder von den Nationalsozialisten, noch von den Alliierten jemals abgeschafft.

Nach monatelangen Streitigkeiten Deutschlands mit Polen um den polnischen Ostseekorridor und die Zugehörigkeit der Freien Stadt Danzig, starteten die Nationalsozialisten am 1. September 1939 den Polenfeldzug. Daraufhin erklärten ihnen die Westmächte den Krieg. Es kam zum Zweiten Weltkrieg. In diesem verübten die Nationalsozialisten zahlreiche Kriegsverbrechen und Massenmorde, darunter als größten den Holocaust (1941–1945). Ihre Herrschaft endete mit der bedingungslosen Kapitulation der Wehrmacht am 8. Mai 1945.

Wahlanteile vor der Machtübernahme

Den höchsten Wähleranteil von 46 Prozent hatten die Nationalsozialisten bei den Reichstags-Wahlen vom Juli 1932 in der damals bevölkerungsmässig 26-grössten Stadt, im zu Preussen gehörenden Kiel. 44 Prozent erreichten sie in der vormaligen Kant-Stadt Königsberg in Ostpreussen, 43 Prozent im preussischen Wuppertal, der 16.-grössten Stadt. In der grössten Stadt Berlin waren es 29 Prozent, der zweitgrössten Hamburg 33 Prozent, der drittgrössten Köln 24 Prozent und der viertgrössten München 29 Prozent. Im Trend lässt sich feststellen, dass die NS-Ideologie in protestantischen Städten mehr Befürwortung fand als in katholischen, ungeachtet der Tatsache, dass nicht alle, aber viele der schlimmsten Schergen wie Hitler oder Himmler ursprünglich aus katholischem Milieu stammten.[5]

Weltanschauung

Grundlage für alles nationalsozialistische Handeln war die Rassenideologie. Ende des 19./Anfang des 20. Jahrhunderts gab es in der Westlichen Welt zahlreiche Wissenschaftler, die der Auffassung waren, dass die darwinistische Evolutionstheorie auch auf Menschenrassen übertragbar sei ("Sozialdarwinismus"). Demnach gebe es, so wie es in der Natur starke und schwache Tiere gibt, unter den Menschen "höher-" und "minderwertige" Rassen.

Hitler behauptet in Mein Kampf, dass sich die Menschenrassen in drei Arten einteilen ließen: "Kulturbegründer", "Kulturträger" und "Kulturzerstörer".[6] Mit "Kulturbegründern" identifiziert er die "Arier", weil von ihnen die "Fundamente und Mauern aller menschlichen Schöpfungen" stammen sollen.[6] Mit "Kulturträgern" identifiziert er die Angehörigen anderer Rassen, die Träger dieser Fundamte seien und als "Kulturzerstörer" stuft er die Juden ein. Folglich ging es den Nationalsozialisten bei ihrer Politik stets um "Arterhaltung" und "Artentfaltung" der "arischen Rasse". Von diesen beiden Grundsätzen leiteten sie all ihre Handlungsweisen ab. Nationalismus und Sozialismus waren für sie dabei Mittel zum Zweck.

Wirtschaftspolitisch wurde die gesamte Wirtschaft in den Dienst des Staates gestellt, die "Volksgemeinschaft" beschworen und auf das Prinzip "Gemeinnutz vor Eigennutz" gesetzt, um den Zusammenhalt des Volkes zu sichern. Allerdings gab es im Nationalsozialismus, anders als in der Sowjetunion, weiterhin ein Privateigentum an Produktionsmitteln. Kapital wurde auch nicht grundsätzlich abgelehnt, sondern es wurde zwischen "schaffendem" und "raffendem" Kapital unterschieden. "Schaffendes" Kapital galt als gemeinnützig und wurde mit deutschen Unternehmern identifiziert, während "raffendes" Kapital als eigennützig galt und mit dem von den Nationalsozialisten als "jüdisch" bezeichnetem Börsen- und Zinswesen identifiziert wurde. Unter Historikern ist daher umstritten, ob der Nationalsozialismus tatsächlich sozialistisch oder kapitalistisch gewesen sei.[7][8][9] Der nationalszialistischen Wirtschaftspolitik gelang die Beseitigung der zuvor in der Weimarer Republik grassierenden Arbeitslosigkeit und Verelendung und sicherte ihrer Herrschaft einen bedeutenden Rückhalt in der Bevölkerungsmehrheit. Der deutsche Historiker Götz Aly bezeichnet den Nationalsozialismus daher als „Gefälligkeitsdiktatur“.[10]

Mit "Arterhaltung" und "Artentfaltung" begründeten die Nationalsozialisten auch ihre zahlreichen Maßnahmen gegen ihnen missliebige Menschengruppen, darunter unter anderem die Bekämpfung politischer Gegner, die Nürnberger Rassengesetze und die Verfolgung der Juden. Das nationalsozialistische "Lebensraum"-Konzept wurde damit ebenfalls begründet. Demnach solle Deutschland eine unabhängige Nahrungsmittelversorgung (Autarkie) erhalten. Weil die Fläche Deutschlands dazu allein nicht ausreiche, benötige das Reich Kolonien.[11] Als Ziel einer solchen Kolonisation schlug Hitler in Mein Kampf die Sowjetunion vor.[12] Polen war jedoch ursprünglich nicht in dieses Konzept mit einbezogen und wird in Mein Kampf in diesem Zusammenhang auch nicht erwähnt. Dem Polenfeldzug 1939 lagen andere, geopolitische Hintergründe zugrunde.

Verbot[13]

NS-Propaganda, politische Organisationen in der Tradition der NSDAP und deren Symbole sind in Deutschland, Österreich und weiteren Staaten strafbar. Verschiedene rechtsextreme Parteien und Gruppen nehmen sie weiterhin auf.

Rechtsgrundlage in Deutschland ist der §86 des Strafgesetzbuchs:

§ 86 Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen

(1) Wer Propagandamittel

1.
einer vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärten Partei oder einer Partei oder Vereinigung, von der unanfechtbar festgestellt ist, daß sie Ersatzorganisation einer solchen Partei ist,
2.
einer Vereinigung, die unanfechtbar verboten ist, weil sie sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richtet, oder von der unanfechtbar festgestellt ist, daß sie Ersatzorganisation einer solchen verbotenen Vereinigung ist,
3.
einer Regierung, Vereinigung oder Einrichtung außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs dieses Gesetzes, die für die Zwecke einer der in den Nummern 1 und 2 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen tätig ist, oder
4.
Propagandamittel, die nach ihrem Inhalt dazu bestimmt sind, Bestrebungen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation fortzusetzen,

im Inland verbreitet oder zur Verbreitung im Inland oder Ausland herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt oder in Datenspeichern öffentlich zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Propagandamittel im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche Schriften (§ 11 Abs. 3), deren Inhalt gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet ist.
(3) Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.
(4) Ist die Schuld gering, so kann das Gericht von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen.“

"Bundesministerium der Justiz: Strafgesetzbuch §86"

§ 86a präzisiert:

§ 86a Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1.
im Inland Kennzeichen einer der in § 86 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen verbreitet oder öffentlich, in einer Versammlung oder in von ihm verbreiteten Schriften (§ 11 Abs. 3) verwendet oder
2.
Gegenstände, die derartige Kennzeichen darstellen oder enthalten, zur Verbreitung oder Verwendung im Inland oder Ausland in der in Nummer 1 bezeichneten Art und Weise herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt.

(2) Kennzeichen im Sinne des Absatzes 1 sind namentlich Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen. Den in Satz 1 genannten Kennzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum verwechseln ähnlich sind.
(3) § 86 Abs. 3 und 4 gilt entsprechend.“

"Bundesministerium der Justiz: Strafgesetzbuch §86a"

Der Wissenschaftliche Dienst des "Deutschen Bundestages" hat am 21. September 2009 eine Ausarbeitung mit dem Thema "Das strafbare Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen - § 86a StGB im Spiegel der Rechtsprechung" veröffentlicht. in Abschnitt 3.2.2. heißt es dazu:

„3.2.2. Parolen und Grußformen

Die Rechtsprechung hat den Kennzeichencharakter bejaht für den Hitlergruß, also den
Ausruf „Heil Hitler“ oder „Sieg Heil“ allein oder verbunden mit dem „deutschen
Gruß“, also dem auf Augenhöhe erhobenen gestreckten rechten Arm.66[14] Anknüpfend
hieran wird auch das Verwenden der Schlussformel „mit deutschem Gruß“ im Schrift-
verkehr bei entsprechender Aufmachung als Kennzeichenverwendung gewertet.67[15] Der
so genannte „Kühnengruß“, bei dem am erhobenen rechten Arm statt der flachen Hand
lediglich Daumen, Zeige- und Mittelfinger vorgestreckt werden, ist wegen des Bezugs
zu der verbotenen Organisation „Aktionsfront Nationaler Sozialisten / Nationale Ak-
tivisten“ ebenfalls von § 86a StGB erfasst.68[16]

"Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages/ RR z. A. Dr. Roman Trips-Hebert: Das strafbare Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen - § 86a StGB im Spiegel der Rechtsprechung"

Einzelnachweise

  1. "Stiftung Deutsches Historisches Museum: Etablierung der NS-Herrschaft"
  2. "Stiftung Deutsches Historisches Museum: Das "Ermächtigungsgesetz"
  3. "Stiftung Deutsches Historisches Museum: Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei (NSDAP) 1933-1945
  4. "Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Staat 1933"
  5. R.F. Hamilton: Who voted for Hitler
  6. 6,0 6,1 Adolf Hitler: Mein Kampf, S. 318.
  7. Hauke Janssen: Nationalökonomie und Nationalsozialismus: Die deutsche Wirtschaftslehre in den dreißiger Jahren des 20. Jahrhundert (= Beiträge zur Geschichte der deutschsprachigen Ökonomie; Bd. 10), 3. Aufl., Metropolis-Verlag, 2009, ISBN 3-89518-752-6, S. 119.
  8. Ludwig von Mises, insgesamt lautet das Zitat: „The philosophy of the Nazis, the German National Socialist Labour Party, is the purest and most consistent manifestation of the anticapitalistic and socialistic spirit of our age. Its essential ideas are not German or ‚Aryan‘ in origin, nor are they peculiar to the present day Germans. In the genealogical tree of the Nazi doctrine such Latins as Sismondi and Georges Sorel, and such Anglo-Saxons as Carlyle, Ruskin and Houston Stewart Chamberlain, were more conspicuous than any German. Even the best known ideological attire of Nazism, the fable of the superiority of the Aryan master race, was not of German provenance; its author was a Frenchman, Gobineau. Germans of Jewish descent, like Lassalle, Lasson, Stahl and Walter Rathenau, contributed more to the essential tenets of Nazism than such men as Sombart, Spann and Ferdinand Fried. The slogan into which the Nazis condensed their economic philosophy, viz., Gemeinnutz geht vor Eigennutz (i.e., the commonweal ranks above private profit), is likewise the idea underlying the American New Deal and the Soviet management of economic affairs. It implies that profit-seeking business harms the vital interests of the immense majority, and that it is the sacred duty of popular government to prevent the emergence of profits by public control of production and distribution.“
  9. Manfred Weißbecker: Das Firmenschild: Nationaler Sozialismus. Der deutsche Faschismus und seine Partei 1919 bis 1945. PapyRossa Verlag, Köln 2011, ISBN 978-3-89438-467-8.
  10. Götz Aly: Hitlers Volksstaat. Raub, Rassenkrieg und nationaler Sozialismus. Fischer, Frankfurt am Main 2006, ISBN 3-596-15863-X.
  11. 25-Punkte Programm der NSDAP
  12. Adolf Hitler: Mein Kampf, S. 726 - 758.
  13. s.a. Artikel Hitlergruß
  14. Fußnote 66 der zitierten Veröffentlichung:
    66 BGH, Urteil vom 18. Oktober 1972, Az. 3 StR 1/71 I, BGHSt 25, 30 = NJW 1973, S. 106; Kam-
    mergericht (KG), Urteil vom 16. März 1999, Az. (5) 1 Ss 7-98 (8-98), NJW 1999, S. 3500; OLG
    Celle, NJW 1970, S. 2557.
  15. Fußnote 67 der zitierten Veröffentlichung:
    67 BGH, Urteil vom 8. September 1976, Az. 3 StR 280/76 (S), BGHSt 27, 1 = NJW 1976, S. 2271.
  16. Fußnote 68 der zitierten Veröffentlichung:
    68 Reuter (2005), S. 181
    Anm.:
    "Reuter (2005)" wird im Literaturverzeichniss des Dokuments wie folgt beschrieben:
    "Reuter, Dirk (2005). Verbotene Symbole: eine strafrechtsdogmatische Untersuchung zum Verbot von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen in § 86a StGB. Baden-Baden: Nomos. Zugl.: Berlin, Humboldt-Univ., Diss., 2004.

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