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Facebook

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Facebook ist eine Website zum Erstellen und Betreiben sozialer Netzwerke und gehört der Facebook Inc. Bis 2011: hatte Facebook ihren Sitz Palo Alto[1], gelegen im Santa Clara Valley (Silicon Valley) seit Juni 2011 in Menlo Park im US-Bundesstaat Kalifornien, (Vereinigte Staaten).

Die Plattform wurde 2004 von Mark Zuckerberg gegründet. Facebook Inc. wird derzeit von Zuckerberg selbst sowie in geschäftsführenden Funktionen von Chris Cox (Vizepräsident), Sheryl Sandberg als Chief Operating Officer und Donald E. Graham (Chairman) geleitet. Laut eigenen Angaben strebt das Unternehmen einen Börsengang im Jahr 2012 an.

Der Konzern besitzt seit dem 1. Oktober 2009 eine Niederlassung in Hamburg [2] . Unter den Kooperationspartnern sind namhafte Unternehmen wie Yahoo!, Lufthansa, die Washington Post oder in Deutschland das Online-Portal Bild.de.

Am 5. Februar 2010, zum sechsten Geburtstag, hatte Facebook nach eigenen Angaben 400 Millionen aktive Nutzer weltweit. Die Plattform erreichte bereits im September 2011 rund 800 Millionen Mitglieder weltweit.[3] [4]

Bei Facebook werden die Benutzer dazu verpflichtet, ihren echten Namen (also Vor- und Nachname) im Profil anzugeben.[5]

Funktionen

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Facebook-Seite von PlusPedia

Jeder Facebook-Benutzer verfügt über eine eigene Profilseite, auf der er sich vorstellen und Fotos oder Videos hochladen kann. Auf der Pinnwand des Profils können Besucher öffentlich sichtbare Nachrichten hinterlassen oder Notizen veröffentlichen. Alternativ zu öffentlichen Nachrichten können sich Benutzer persönliche Nachrichten schicken oder auch chatten. Zusätzlich existieren Facebook-Gruppen für die Kommunikation in einem engeren Personenkreis zu einem Themenbereich und Facebook-Seiten zur Vorstellung von öffentlichen Personen oder Institutionen.

Freunde können zu Gruppen und Events eingeladen werden. Facebook verfügt zudem über einen sogenanten Marktplatz, auf dem Benutzer Kleinanzeigen aufgeben können. Durch eine Beobachtungsliste wird man über Neuigkeiten, z. B. neue Pinnwandeinträge auf den Profilseiten von Freunden informiert. Die Benutzer auf Facebook sind in Universitäts-, Schul-, Arbeitsplatz- und Regionnalnetzwerke eingeteilt.

Kritik

Will man seine eigenen freiwilligen Aussagen oder Fotos später einmal löschen, kommt dann oft das böse Erwachen und man wird feststellen, dass dies fast unmöglich ist. Vor allem facebok.de , was die Löschung eines Accounts und seiner gesamten Daten betrifft, kam in der Vergangenheit immer wieder sehr stark in die Kritik. Ist erst einmal etwas ins Netz gestellt, dann kann man sehr schnell für sein ganzes Leben dafür gebrandmarkt sein. Daher sollte stets genau überlegt werden, welche Informationen man selber preisgibt und was man besser für sich behalten sollte.

So löscht Facebook Mitglieder; (SPIEGEL online vom 16. Mai 2011)

„So löscht Facebook Mitglieder

Wie handhaben soziale Netzwerke eigentlich die Kontrolle ihrer Abermillionen Nutzer? Wie Readwriteweb herausgefunden haben will, überlässt etwa Facebook diese Aufgabe den über 400 Millionen Mitgliedern. Beschweren sich genügend Mitglieder über ein anderes Mitglied, wird dieses automatisch gelöscht [6]. Zwar wehrt sich ein Facebook-Sprecher auf RWW gegen diese Darstellung - die Aussagen einer französischen Sprecherin und die Erfahrungen des mehrmals gesperrten RWW-Autors Fabrice Epelboin aber konterkarieren das Dementi.

Sollte tatsächlich eine geheime Massenabstimmung über das Aus eines Mitglieds entscheiden können, hat Facebook allen Grund, diesen Mechanismus zu verheimlichen, könnte er doch durch Massenaufrufe missbraucht werden: So ein digitaler Lynchmob könnte sich gezielt auf die Jagd nach ungeliebten Profilen machen und sie gleichsam aus dem sozialen Netz schießen.“[7]

Datenpanne bei Facebook

In einer Meldung[8] vom 11. Mai 2011 weist das Internetmagazin "heise.de" auf eine Datenpanne bei diversen Facebook-Applikationen hin. Der Firma Symantec, die z.B. mit Virenschutzprogrammen bekannt wurde, fiel auf, dass Applikations-Anbieter aufgrund eines schon länger bestehendes Softwareproblems auf das betreffende Facebook-Konto zugreifen konnten. Symantec empfiehlt den Facebook-Nutzern ihr Facebook-Zugangspasswort zu ändern. Zugleich hat Facebook selbst den Programmierfehler behoben.

Kritik vom "Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein"[9]

In einer am 19.08.2011 veröffentlichten Presseerklärung weist das "Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD)" auf diverse Verstöße der Fa. Facebook gegen das Telemediengesetz (TMG) und gegen das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bzw. das Landesdatenschutzgesetz Schleswig-Holstein (LDSG SH) hin.

Thilo Weichert, Leiter des ULD fordert, um den Gesetzen Folge zu leisten ...
... alle Stellen in Schleswig-Holstein auf, ihre Fanpages bei Facebook, sowie alle
... Social-Plugins wie den „Gefällt mir“-Button auf ihren Webseiten zu entfernen.
Dieses sollte bis Ende September 2011 durchgeführt sein. Anschließend wird, so in der Pressemeldung weiter, weitergehende Maßnahmen ergriffen:

„Nach Durchlaufen des rechtlich vorgesehenen Anhörungs- und Verwaltungsverfahrens können dies bei öffentlichen Stellen Beanstandungen nach § 42 LDSG SH, bei privaten Stellen Untersagungsverfügungen nach § 38 Abs. 5 BDSG sowie Bußgeldverfahren sein. Die maximale Bußgeldhöhe liegt bei Verstößen gegen das TMG bei 50.000 Euro.“[10]

Weiter heisst es dort:

„Thilo Weichert, Leiter des ULD: „Das ULD weist schon seit längerem informell darauf hin, dass viele Facebook-Angebote rechtswidrig sind. Dies hat leider bisher wenige Betreiber daran gehindert, die Angebote in Anspruch zu nehmen, zumal diese einfach zu installieren und unentgeltlich zu nutzen sind. Hierzu gehört insbesondere die für Werbezwecke aussagekräftige Reichweitenanalyse. Gezahlt wird mit den Daten der Nutzenden. Mit Hilfe dieser Daten hat Facebook inzwischen weltweit einen geschätzten Marktwert von über 50 Mrd. Dollar erreicht. Allen Stellen muss klar sein, dass sie ihre datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit nicht auf das Unternehmen Facebook, das in Deutschland keinen Sitz hat, und auch nicht auf die Nutzerinnen und Nutzer abschieben können.“[10]

In einem Arbeitspapier [11] veröffentlicht das ULD Einzelheiten: Bereits bei einem der Aufruf einer Internetseite, welche den sogenannte "Gefällt mir"-Button beinhaltet, werden Daten des Nutzers an Facebook in die USA überträgen:

„Facebook erhält generell bei jedem Aufruf eines in einer Webseite eingebundenen Social-Plugins: • die „Grunddaten“ eines Webseitenaufrufs: IP-Adresse, Browserstring • erweiterte Daten aus dem Social-Plugin: Adresse der Webseite, eindeutige ID der Webseite • aktiv abgefragt: Ablaufumgebung des Browsers, Bildschirmauflösung, installierte Browser-Plugins, Sprache • nach einmaliger Interaktion mit Facebook: über „datr“-Cookie eine zwei Jahre gültige, eindeutige ID der Browserinstanz, im allgemeinen einer Nutzer-ID gleichzusetzen“[11]

Kritik vom hamburgischen Datenschutzbeauftragten Prof. Dr. Johannes Caspar[12]

Cookies haben 2 Jahre Lebensdauer

Anfang November 2011 veröffentlichte der hamburgischen Datenschutzbeauftragten Prof. Dr. Johannes Caspar einen 53seitige Prüfbericht[13] über das sogenannte Cookie-Verhalten von Facebook-Seiten.

Einige der Cookies bleiben, so die Presseveröffentlichung[14], für zwei Jahre gespeichert und können den Nutzer eindeutig identifizieren. Somit kann Facebook einen Nutzer selbst dann wiedererkennen, wenn er unangemeldet Webseiten aufruft, die einen Facebook-"Gefällt-mir"-Button enthalten. Siehe auch: Facebook-"Gefällt-mir"-Button auf Pluspedia-Seiten [15].

Facebook selbst begründet den Zweck der Cookies mit einem Hinweis auf Sicherheitsmechanismen, etwa der Schutz der Jugend- oder des Passwortes.
Die Untersuchung[13] der Hamburger Datenschutzbehörde zeigt jedoch eindeutig, dass die Angaben von Facebook nicht zutreffen.

„Die Argumentation von Facebook, dass sämtliche Nutzer auch über das Ende einer Facebook-Anmeldung hinaus erkennbar sein müssen, um die Sicherheit des Dienstes zu gewährleisten, ist vor diesem Hintergrund nicht haltbar. Dass durch das Setzen der Cookies tatsächlich nur die Erhebung solcher personenbezogener Daten eines Nutzers ermöglicht wird, die für die Nutzung des Dienstes erforderlich sind, erscheint sehr zweifelhaft. Das Ergebnis der Prüfung erweckt den Verdacht, dass Facebook Trackingprofile der Nutzer erstellt. Das wäre aber nach dem Telemediengesetz ohne entsprechenden Hinweis auch auf das hiergegen bestehende Widerspruchsrecht nicht zulässig.“[14]

Facebooks Gesichtserkennung ist datenschutzwidrig

Prof. Dr. Johannes Caspar will gegen Fa. Facebook aufgrund der Funktion der automatischen Gesichtserkennung rechtliche Schritte einleiten.
Diese Absicht veröffentlichte er am 10.11.2011 in einer Presseerklärung[16] auf seiner Internetseite.

Aufgrund einer zusätzlichen Funktion können Facebook-Nutzer den bei Facebook hochgeladenen Fotos Namen von dort abgebildeten Personen zuordnen. Eine Software soll dann weitere Fotos der abgebildeten Personen automatisch der betreffenden Person zuordnen.
Johannes Caspar, der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, erläutert das Problem und begründet sein Vorgehen:

„Ein rechtmäßiger Einsatz der Gesichtserkennungssoftware bei Facebook erfordert die freiwillige Einwilligung der informierten Nutzer. Von den Nutzern, deren biometrische Gesichtsmerkmale bereits in die von Facebook betriebene Datenbank aufgenommen wurden, ist sie nachträglich einzuholen. Facebook ist offensichtlich nicht bereit, die erforderlichen Schritte zu gehen. Nach monatelangen Verhandlungen, die wir mit Facebook geführt haben, ist das Ergebnis enttäuschend. Weiterhin liegt ein Verstoß gegen europäisches und nationales Datenschutzrecht vor. Dieser muss nun abgestellt werden. Um künftig sicherzustellen, dass die neue Technologie der Gesichtserkennung in einer Weise eingesetzt wird, die das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Nutzer achtet, werden wir die uns zur Verfügung stehenden rechtlichen Instrumente einsetzen. In Betracht kommen die Verhängung eines Bußgeldes wie auch der Erlass einer Ordnungsverfügung..“[16]

Zum schmunzeln?

Auch die Familienmitglieder des Facebook-Betreibers Mark Zuckerberg sind, anscheinend, nicht mit den Facebook-Nutzungsbedingungen vertraut:
Am ersten Weihnachtstag musste Marks Schwester Randi hilflos zusehen, wie ein in Facebook eingestelltes Familienfoto an 40.000 fremde "Freunde von Freunden" weiterverbreitet wurde.[17]


Kritik von Edgar Wagner, Datenschutzbeauftragten des Landes Rheinland-Pfalz

Der rheinland-pfälzische Datenschutzbeauftragte verhängt ein "Antwortverbot" auf der Facebook-Seite der rheinland-pfälzischen Staatskanzlei

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, Edgar Wagner, hat der Staatskanzlei der neuen rheinland-pfälzischen Ministerpräsidentin Malu Dreyer, ein "Facebook-Antwortverbot" erteilt.

Als Grund herfür nennt Wagner, dass das Internet-Unternehmen gegen das deutsche Telemediengesetz verstoße. Für den Nutzer fehlt eine Widerspruchsmöglichkeit. Zudem würden die Nutzer nicht genug informiert, die Profile würden nicht direkt gelöscht.[18]

Nach der Berichterstattung bei "n-tv.de" setzt Wagner auf einen Kopmpromiss:


„«Wir wollen diese Nutzerprofile deshalb so klein wie möglich halten.» Ganz auf Facebook verzichten soll die Staatskanzlei aber nicht: «Weil die Netzwerke gute Möglichkeiten bieten, Informationen zu verbreiten, wollen wir die Fanseiten als Brücke zu den eigenen Homepages der Ministerien nutzen», sagte Wagner.“[19]

Auf den "sozialen" Netzwerken erntet das Antwortverbot jedoch viel Spott: Johannes Steiniger, Landesvorsitzender der "Jungen Union" [20] Rheinland-Pfalz bermerkte dazu, ...

„dass da jemand den Sinn und Zweck der Kommunikation in sozialen Netzwerken wie Twitter und Facebook mal überhaupt nicht verstanden hat.“[19]

Der rheinland-pfälzische Datenschutzbeauftragte hat bereits vor längerer Zeit in diversen Pressemitteilungen auf die problematische Nutzung von Facebook-Fanpages hingewiesen.[21]

Facebook in der Politik

Auch der "Deutsche Bundestag" befasst sich mit dem Thema:

„Der Unterausschuss "Neue Medien" erörterte am Montag, 24. Oktober 2011, in einem öffentlichen Expertengespräch aktuelle Fragen rund um die Datensicherheit bei Facebook und anderen sozialen Netzwerken". Als Experten waren Mitarbeiter von Google und Facebook geladen.“

– Deutscher Bundestag - Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland - Unterseite 'Mediathek'[22]

Quellen und Einzelnachweise

  1. Der Name Palo Alto bedeutet im Spanischen hoher Pfahl und bezieht sich auf einen besonders hohen Baum namens El Palo Alto am Ufer des San Francisco Creek
  2. Elektronischer Bundesanzeiger ("Facebook Germany GmbH, Hamburg")
  3. "Mitgliederzahl in Die Presse" vom 23. September 2011
  4. "Mitgliederzahl in Der Standard" vom 23. September 2011
  5. http://www.facebook.com/legal/terms (Erklärung der Rechte und Pflichten Punk 4)
  6. "readwriteweb.com: Confirmed, Facebook Automatically Bans Users: This Week in Online Tyranny" (in engl.)
  7. "Spiegel-online: Netzwelt-Ticker - Jimmy Wales ist nicht mehr gleicher als die anderen - Von Felix Knoke"; ebd. Abschnitt "So löscht Facebook Mitglieder"
  8. "heise.de: Facebooks-Apps verraten Zugangsdaten"
  9. s.a.: "Internetradio DQB656 on Air: Sendung vom 1.9.2011/ 19:30 Uhr: Facebook: Der "Gefällt-Mir"-Button"
  10. 10,0 10,1 "Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein: 19.08.2011 - P R E S S E M I T T E I L U N G - ULD an Webseitenbetreiber: "Facebook-Reichweitenanalyse abschalten""
  11. 11,0 11,1 "Datenschutzrechtliche Bewertung der Reichweitenanalyse durch Facebook"
  12. "Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit" (Webseite)
  13. 13,0 13,1 "Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit: Prüfung der nach Abmeldung eines Facebook-Nutzers verbleibenden Cookies" (pdf-Datei: 606 KB)
  14. 14,0 14,1 "Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit: Trackingverdacht bei Facebook - Prüfung von Facebook-Cookies offenbart Widersprüche"
  15. "Gefällt-mir"-Button beiPlusPedia
  16. 16,0 16,1 "Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit: Biometrie-Datenbank von Facebook weiterhin rechtswidrig - Datenschutzbehörde bereitet rechtliche Schritte vor"
  17. "Welt-online: Zuckerbergs Schwester Randi in der Facebook-Falle"
  18. "Märkische Verlags- und Druck-Gesellschaft mbH Potsdam: 24.01.2013/ 16:30 - Datenschützer verteidigt Facebook-Antwortverbot"
  19. 19,0 19,1 "n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH: Donnerstag, 17. Januar 2013 - Internet Datenschutz Regierung: Netz spottet über Mainzer Antwort-Verbot bei Facebook"
  20. Anm.: Die "Junge Union" ist die Nachwuchsorganisation der CDU.
  21. Er folgt eine kleine Auswahl:
  22. "Deutscher Bundestag - Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland - Unterseite 'Mediathek': 24. Oktober 2011 - Datenschutz im Internet"

Siehe auch

Weblinks

Andere Lexika