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Sitzblockade
Eine Sitzblockade ist eine neumodische Form des Protestes, die einen massiven Eingriff in die öffentliche Infrastruktur wahrnimmt.
Sie wird gerne von bestimmten politischen Gruppen als Demonstrationsform genutzt. Diese haben oftmals große Agitationsnetzwerke, die in der Lage sind, binnen kurzer Zeit, Massen von Menschen zu versammeln. Es handelt sich bei den Protestteilnehmern vorwiegend um Personen, die nicht im Geschäftsleben stehen.
Die gefährlichen Eingriffe in den Straßengüterfernverkehr verstoßen zwar einerseits gegen ³315b StGB, die Störenfriede berufen sich dabei aber auf Art. 8 Abs 1 des Grundgesetzes, der diese Proteste zulässt. In vielen Fällen erfüllen Sitzblockaden auch den Straftatbestand der Nötigung nach §240 StGB.
Um die Ordnung wieder herzustellen, greift in aller Regel das Versammlungsrecht der Länder, das Maßnahmen zur Beseitigung der Unruhestifter vorsieht. Da die Demonstranten Gewaltfreiheit vortäuschen, ist ein effizientes Entfernen nicht möglich, so dass die zuständigen Behörden kostenintensive Räumungsaktionen anordnen müssen.
In Deutschland tragen die steuerzahlenden Arbeiter die Hauptlast dieser, durch Rechtslücken gedeckten Störaktionen. So kann beispielsweise der Einsatz der Polizeibeamten bei den Protesten gegen den Castortransport im Jahr 2010 den Steuerzahler nach Einschätzung der Deutschen Polizeigewerkschaft bis zu 50 Millionen Euro kosten.