PlusPedia wird derzeit technisch modernisiert. Aktuell laufen Wartungsarbeiten. Für etwaige Unannehmlichkeiten bitten wir um Entschuldigung; es sind aber alle Artikel zugänglich und Sie können PlusPedia genauso nutzen wie immer.
Neue User bitte dringend diese Hinweise lesen:
Anmeldung - E-Mail-Adresse Neue Benutzer benötigen ab sofort eine gültige Email-Adresse. Wenn keine Email ankommt, meldet Euch bitte unter NewU25@PlusPedia.de.
Hinweis zur Passwortsicherheit:
Bitte nutzen Sie Ihr PlusPedia-Passwort nur bei PlusPedia.
Wenn Sie Ihr PlusPedia-Passwort andernorts nutzen, ändern Sie es bitte DORT bis unsere Modernisierung abgeschlossen ist.
Überall wo es sensibel, sollte man generell immer unterschiedliche Passworte verwenden! Das gilt hier und im gesamten Internet.
Aus Gründen der Sicherheit (PlusPedia hatte bis 24.07.2025 kein SSL | https://)
Bei PlusPedia sind Sie sicher: – Wir verarbeiten keine personenbezogenen Daten, erlauben umfassend anonyme Mitarbeit und erfüllen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vollumfänglich. Es haftet der Vorsitzende des Trägervereins.
PlusPedia blüht wieder auf als freundliches deutsches Lexikon.
Wir haben auf die neue Version 1.43.3 aktualisiert.
Wir haben SSL aktiviert.
Hier geht es zu den aktuellen Aktuelle Ereignissen
Gläubigerschutzvereinigung Deutschland
| Fehler beim Erstellen des Vorschaubildes: Datei fehlt | Achtung! Die Seite wird gerade bearbeitet. |
| Dieser Artikel oder Abschnitt wird gerade bearbeitet. Um Bearbeitungskonflikte zu vermeiden, warte bitte mit Änderungen, bis diese Markierung entfernt ist. Eine Begründung steht auf der Diskussionsseite, dort kannst du nachfragen oder wende dich an den Bearbeiter auf seiner Diskussionsseite. |
| Gläubigerschutzvereinigung Deutschland e. V. | |
|---|---|
| Rechtsform | Eingetragener Verein |
| Gegründet | 2009 |
| Sitz | Köln |
| Personen |
Vorstand:
|
| Website | www.gsv.eu |
Die Gläubigerschutzvereinigung Deutschland (kurz GSV) ist eine unabhängige, überparteiliche und gemeinnützige Einrichtung zur bundesweiten, organisierten Interessenvertretung von Gläubigern. Gegründet wurde der Verein Anfang 2009 von Wissenschaftlern, institutionellen Gläubigern und Unternehmen. Zentrale Aufgabe ist die Vernetzung und Interessenvertretung unterschiedlicher Gläubigergruppen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMUs). Hauptaufgabe ist die Vertretung der Gläubiger im Insolvenzverfahren sowie die Stärkung ihrer Beteiligung an den Entscheidungen im Verfahren. Darüber hinaus hilft der GSV Unternehmen in wirtschaftlichen Krisensituationen, fördert Sanierungsbemühungen und setzt sich für die Verbesserung der Insolvenzpraxis ein.
Organisation

Der vertretungsberechtigte Vorstand setzte sich wie folgt zusammen:
- 1. Vorsitzender: Hans Haarmeyer
- Schatzmeister: Christoph Hillebrand
Zudem gibt es einen erweiterten Vorstand:
- Dieter Steinbauer
- Manfred Obermüller
- Heinz Zinner
- Jan H. Wilhelm
Geschichte
Vorbild für die Gläubigerschutzvereinigung Deutschland ist der österreichische Kreditschutzverband von 1870 (KSV1870). Eines der Gründungsmitglieder ist Hans Haarmeyer, einer der führenden deutschen Insolvenzrechtler und Dozent am RheinAhrCampusRemagen (RAC) der Fachhochschule Koblenz. Bereits im Frühjahr 2006 kam es zum Kontakt zwischen der von Haarmeyer geleiteten Forschungsgruppe "Qualität in der Insolvenzverwaltung" und dem KSV1870 in Wien zum Thema Rating. Es folgten mehrere Forschungsprojekte zum Thema "Gläubigerschutz in Deutschland". Gläubigerschutz ist als Interessenschutz von Personen zu verstehen, die Gläubigerrisiken eingehen oder denen der Schuldner aus anderen Gründen leistungsverpflichtet ist.[1] Im Rahmen der wissenschaftlichen Arbeiten kam es zu Gesprächen mit institutionellen Gläubigern, wie der Deutschen Rentenversicherung, privaten und gesetzlichen Krankenkassen sowie privaten Rentenversicherungen und Berufsgenossenschaften. Am 29. Januar 2009 wurde daraufhin die Gläubigerschutzvereinigung Deutschland els Verein gegründet.
Motive der Vereinsgründung
Die Insolvenzquote ist der prozentuale Anteil, den die Gläubiger nach Abschluss des Insolvenzverfahrens an der Insolvenzmasse erhalten. Die Insolvenzquote errechnet sich aus dem Verhältnis der Insolvenzmasse zur Summe aller Verbindlichkeiten.[2] Bis zu 40% der Insolvenzmasse werden für die Verfahrenskosten verwendet. Die durchschnittliche Quote, die am Ende eines Insolvenzverfahrens an die Gläubiger geht, liegt in Deutschland bei 3%. In vergleichbaren europäischen Ländern werden dahingegen Quoten von mehr als 10% erreicht.
Ländervergleich Deutschland und Österreich:[3]
| 35 % Zwangsausgleich mit 22 % Quote |
| 38 % Verwertung mit 7 % Quote |
| 27 % Verfahren ohne Quote |
| Durchschnittliche Quote: 9,7 % |
| Vergütungsanteil (mit Gerichtskosten etc.): ca. 15 % |
| 1 % Planverfahren mit 23 % Quote |
| 37 % Verwertung mit 5,4 % Quote |
| 63 % Verfahren ohne Quote |
| Durchschnittliche Quote: 3,6 % |
| Vergütungsanteil (mit Gerichtskosten etc.): ca. 66 % |
Viele Gläubiger melden ihre Forderungen, mit Blick auf die geringe Quote gar nicht an, wobei diese zahlenmäßig die größte Gläubigergruppe sind. Der GSV sieht eine wesentliche Ursache für die mangelhafte Gläubigerbefriedigung in der Tatsache, dass die Gläubiger ihre Interessen in laufenden Verfahren häufig nicht wahrnehmen. Zudem beklagt der GSV, dass Gläubigerversammlungen oft ohne hinreichende Beteiligung aller Gläubiger abgehalten werden. Insolvenzrichter und Insolvenzverwalter treffen angeblich wesentliche, auch quotenbeeinflussende Entscheidungen ohne eine Interessensvertretung seitens der Gläubiger.
Ziele und Aufgaben
Der GSV ist eine Vereinigung, die Unternehmen in der Krise Hilfestellungen anbietet, über die Rechte betroffener Gläubiger während eines Insolvenzverfahrens informiert und sie vertreten. Ein Ziel ist dabei, einen nachhaltigen Einfluss auf Insolvenzverfahren, die Insolvenzpraxis und die entsprechende Gesetzgebung in Deutschland zu nehmen.
Der GSV betreibt eigene Instrumente, wie den GSV-Insolvenzmonitor, vergibt eigene Gütesiegel und unterstützt Initiativen und Dienstleistungen zur Steigerung der Transparenz und zur Entwicklung von Qualitätsstandards im Insolvenzprozess. Darüber hinaus setzt sich der Verein für mehr Einfluss der Gläubiger auf die Wahl des Insolvenzverwalters ein.
Der GSV unterstützt frühzeitige Sanierungsbemühungen insolvenzgefährdeter Unternehmen. So können erhaltenswerte Unternehmen langfristig im Markt bleiben. Finanzielle Schäden können für Gläubiger und die Volkswirtschaft reduziert werden, Arbeitsplätze bleiben erhalten und Beitrags- wie Steuerzahler werden entlastet.
Mitgliedschaft
Vollmitglied kann jedes Unternehmen, jeder Freiberufler und jeder in- und ausländische Kaufmann werden. Vollmitglieder können aber auch institutionelle Insolvenzgläubiger des privaten und öffentlichen Rechts wie z.B. Krankenkassen, Berufsgenossenschaften werden sowie Personen, die sich als Angehörige der Institutionen oder wissenschaftlich mit dem Insolvenzrecht in Forschung und Lehre beschäftigen.
Fördermitglieder können volljährige natürliche und juristische Personen sowie Personengesellschaften werden.
Korporative Mitglieder können Vereinigungen, Verbände und Organisationen werden, die als Dachverbände von Voll- oder Fördermitgliedern fungieren.
Leistungen
Für die Mitglieder der Gläubigerschutzvereinigung werden im „Komplett-Service Insolvenzvertretung“ u.a. folgende Leistungen übernommen:
- Prüfung und formgerechte Anmeldung der Forderungen beim Insolvenzverwalter
- Geltendmachung von Aussonderungsrechten (z.B. Eigentum und Eigentumsvorbehalt), Absonderungsrechten (z.B. Sicherungsübereignung) sowie weiterer Sonderrechte
- Wahrnehmung aller wichtigen Termine im Insolvenzverfahren
- Verhandlungen mit Insolvenzverwaltern, der Schuldnerfirma und deren Vertreter
- Kontrolle der Quotenbefriedigung für Gläubiger und Überwachung von Zahlungsterminen
GSV Akademie
Die GSV Akademie ist ein zentraler Geschäftsbereich innerhalb der Gläubigerschutzvereinigung Deutschland. Sie ist den Zielen des Vereins, der Interessenvertretung aller ungesicherten Gläubiger, verpflichtet. Die GSV Akademie versteht sich daher als Weiterbildungsorganisation primär für Gläubiger und deren Angehörige, die von Unternehmen in der Krise betroffen sind. Dies können neben kleinen und mittelständischen Unternehmen auch Krankenkassen, Rentenversicherungen, Berufsgenossenschaften, Finanzverwaltungen und eine Vielzahl weiterer Verbände sein.
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Herbert Wiedemann, Gesellschaftsrecht Bd. I, S. 515 f.
- ↑ Zur Entwicklung der Insolvenzanzahl und -quoten siehe Statistisches Bundesamt http://www.destatis.de
- ↑ [1]Ländervergleich: Ergebnisse von Insolvenzverfahren (Stand 05/2009)
Init-Quelle
Entnommen aus der:
Erster Autor: KarlHans angelegt am 01.04.2011 um 11:52,
Alle Autoren: Lady Whistler, Leuchtschnabelbeutelschabe, KarlHans, MerlBot, MerlBot/AutoQS, Johnny Controletti
Andere Lexika
- Dieser Artikel wurde in der Wikipedia gelöscht.