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Biotop

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Der oder das Biotop (von altgriechisch βίος bíos = Leben und τόπος tópos = Ort) ist ein bestimmtes Gebiet einer biologischen Lebensgemeinschaft (Biozönose) und in Deutschland die strengste Schutzkategorie nach dem Bundesnaturschutzgesetz (siehe § 30 BNatSchG). Mit der Novellierung des BNatSchG 1998 wurde die FFH-Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft (EG) im Abschnitt 2 unter den §§ 19a bis 19f („Natura 2000“) in Deutschland juristisch verankert,[1][2] und es entstand der Kurzbegriff FFH-19-Gebiete. Im Zuge weiterer Änderungen ist gemäß § 20Vorlage:§/Wartung/buzer BNatSchG ein Netz entsprechender Gebiete, zu denen auch Naturschutzgebiete gehören, zu schaffen.

Andere Lexika





Einzelnachweise

  1. Artikel 1 des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes vom 30. April 1998, BGBl 1998n I S. 823
  2. https://de.wikipedia.org/wiki/Richtlinie_92/43/EWG_(Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie)