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Schulpflicht in den Niederlanden

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Version vom 14. August 2025, 19:07 Uhr von Kärcher (Diskussion | Beiträge) (Baustelle)
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Grundsätzlich gilt Schulpflicht in den Niederlanden bis zum Alter von 16 Jahren. Jedoch gab es 2025 eine grundlegende Änderung, die weitreichende Konsequenzen hat.

Alte Lage

Bis 2025 war Homeschooling zwar möglich, zum Beispiel aus gesundheitlichen, psychischen oder weltanschaulichen Gründen.

Neue Lage seit 2025

Die niederländische Staatsanwaltschaft (OM) hat beschlossen, keine Fälle mehr zu verfolgen, in denen der Pflichtschulbeauftragte aufgrund einer Richtlinie gegen Schulen, die auf den religiösen Überzeugungen oder Überzeugungen der Eltern beruht, keine Befreiung mehr gewährt hat. Dies wurde getan, weil es zu wenig substantielle Rechtsgrundlage gibt, um diese Fälle zu verfolgen.

Unterschiedliche Rechtsprechung seit 2025

Die geänderte Position basiert auf einer Stellungnahme des “Wissenschaftlichen Büros”. Die letzten Jahre haben gezeigt, dass der Bewertungsrahmen, den die Beamten der Pflichtschule zur Bewertung dieser Ausnahmen verwenden, nicht klar genug ist und die Verfahren langwierig und komplex sind. Es gibt unterschiedliche Urteile der verschiedenen Gericht und keine klare Linie. Die Staatsanwaltschaft ist der Ansicht, dass diese Fälle daher – aus rechtlicher Sicht – zu wenig Grundlage für die Strafverfolgung bieten. Damit ist Homeschooling in den Niederlanden dem Gesetz nach reglementiert, de facto aber wurde 2025 das Antrags- und Prüfungsverfahren abgeschafft. Eltern, die Homeschooling betreiben, müssen sicherstellen, dass ihre Kinder den gleichen Lernzielen und Anforderungen entsprechen wie Schüler, die eine Schule besuchen.[1]

Sonstige Befreiung von der Schulpflicht

In den Niederlanden sind Kinder ab 5 Jahren obligatorisch. In einigen Fällen kann eine Befreiung von der Schulpflicht beantragt werden. Zum Beispiel aufgrund von Krankheit oder "Richtungsdenken". Letzteres bedeutet, dass es nach Angaben der Eltern keine Schulen in der Nähe gibt, die ihren Überzeugungen oder Überzeugungen entsprechen, insbesondere religiöse bzw. wertebasierte (Moral). Der Antrag auf diese Befreiung wird vom Pflichtschulbeauftragten geprüft. Im Jahr 2024 hatten mehr als 2100 Jugendliche aufgrund von Richtungseinwänden eine Befreiung von der Schulpflicht. Wenn der Pflichtschulbeauftragte den Antrag auf Befreiung ablehnt, wird ein Bericht erstellt. Im Jahr 2024 ging es dabei um rund 160 Strafverfahren. Das sind weniger als 8% der gesamten Ausnahmeregelungen, die in diesem Jahr aufgrund von Einwänden aus der Richtung gewährt wurden.

In welchen Fällen nach Artikel 5b verfolgt die Staatsanwaltschaft noch?

In Strafsachen nach Artikel 5B Schulpflichtgesetz, in denen andere formale Voraussetzungen offensichtlich nicht erfüllt sind - wie z. B. nicht rechtzeitig vor Schulpflicht des Kindes eine Befreiung zu beantragen – wird strafrechtlich verfolgt. Jedoch hat sich in den letzten Jahren herausgestellt, dass die vom Gericht verhängten Sanktionen (oft geringe Geldstrafen) nicht dazu geführt haben, dass diese Kinder noch zur Schule gehen.

Weitere Entwicklung

Noch ist unklar, wie mit der neuen juristischen Lage umgegangen werden wird. Möglicherweise bleibt die aktuelle Gesetzgebung bestehen, mit den Ausnahmemöglichkeiten, die 2025 von Gerichten geschaffen wurden - oder es wird ein neues Gesetz geben. Gegenwärtig gilt das oben gesagte.

Literatur

Referenzen

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