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Maut
Maut (von althochdeutsch mūta, vgl. gotisch mōta) ist der Begriff für eine Zollabgabe im Sinne eines Wegzolls. Früher wurden auch die Bezeichnungen Wegegeld oder Chausseegeld bzw. Brückengeld verwendet.[1] Ein alternativer Begriff für Maut ist Straßenbenutzungsgebühr (im Gegensatz z. B. zu Parkgebühr). Der Begriff beschreibt eine territorial gebundene Gebühr für die Nutzung von Verkehrsbauwerken (z. B. Straßen, Brücken, Autobahnen und Tunneln). Es lassen sich urbane (städtische) (siehe Innenstadtmaut) und interurbane (zwischenstädtische) Straßenbenutzungsgebühren (z.B. Autobahngebühren) unterscheiden.
Mautprellerei
Befährt man eine Mautstraße ohne davor die Maut bezahlt zu haben, bezeichnet man dies im juristischen Sinne als Mautprellerei. Dabei handelt es sich um eine Straftat, welche meist mit einem Bußgeld bestraft wird.
Mautboxen
Eine Mautbox erhebt und berechnet die Mautgebühr automatisch. Inzwischen gibt es die erste Mautbox, welche einheitliche Vorgaben in 5 Ländern schafft. Dazu zählen Österreich, Italien, Frankreich, Spanien und Portugal.[2]
Andere Lexika
Einzelnachweise
- ↑ Meyers Großes Konversations-Lexikon. 6. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig/ Wien 1909 (Lexikoneintrag „Wegegeld“, http://www.zeno.org/Meyers-1905/A/Wegegeld).
- ↑ Die erste Mautbox für große Wohnmobile mit 5 Ländern