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Miete

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Miete ist eine Zahlungsverpflichtung mit regelmäßiger Fälligkeit für die Nutzung einer Wohnung. Die Höhe und die Fälligkeit sind in einem Mietvertrag geregelt; dieser kann, aber muss nicht schriftlich erfolgen. Wird die Wohnung oder das Haus verkauft, muss die Miete ggf. an den neuen Besitzer geleistet werden. Wird die Zahlung nicht oder nicht in vollständiger Höhe geleistet, ist eine außerordentliche Kündigung möglich. Diese wird nach einem Urteil vom Gericht durch eine Zwangsräumung durchgesetzt, sollte sich der Mieter weiter in der Wohnfläche aufhalten. Die rechtlichen Grundlagen enthält das Privatrecht. Einzelheiten dazu finden sich in §§ 535 bis 580a BGB.[1]

Fehler beim Erstellen des Vorschaubildes: Datei fehlt Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

Einzelnachweise

  1. Wolf-Eckhard Gudemann (Chefredakteur): Bertelsmann Neues Lexikon 1. Auflage. Lexikon-Institut der Bertelsmann Lexikon Verlag GmbH, Gütersloh 1995, Band 6, S. 351