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Theokratie: Unterschied zwischen den Versionen
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'''Theokratie''' ({{ELSalt|θεοκρατία}}, von θεός, ''theós'' = „Gott“ und κρατεῖν, ''krateín'' = „herrschen“) ist eine [[Herrschaftsform]], bei der die [[Staatsgewalt]] allein religiös legitimiert und aus Sicht der Anhänger der [[Staatsreligion]] von einer göttlich erwählten Person (Prophet, König usw.), einer Priesterschaft ([[Klerus]]) oder [[Heilig|„heiligen“]] [[Institution]] ausgeübt wird. Ein auf der Theokratie basierender Staat wird auch als '''Gottesstaat''' bezeichnet, da die sozialen Normen göttlichen und nicht menschlichen Ursprungs sein sollen. Es gibt dort keine [[Trennung von Staat und Religion]]. | {{Inuse}} | ||
'''Theokratie''' ({{ELSalt|θεοκρατία}}, von θεός, ''theós'' = „Gott“ und κρατεῖν, ''krateín'' = „herrschen“) ist eine [[Herrschaftsform]], bei der die [[Staatsgewalt]] allein religiös legitimiert und aus Sicht der Anhänger der [[Staatsreligion]] von einer göttlich erwählten Person (Prophet, König usw.), einer Priesterschaft ([[Klerus]]) oder [[Heilig|„heiligen“]] [[Institution]] ausgeübt wird. Ein auf der Theokratie basierender Staat wird auch als '''Gottesstaat''' bezeichnet, da die sozialen Normen göttlichen und nicht menschlichen Ursprungs sein sollen. Es gibt dort keine [[Trennung von Staat und Religion]]. In der Frühzeit der Menschheit war diese Trennung oft noch nicht üblich. Bekannt ist dies aus [[Altägypten]]. | |||
Ein Beispiel aus der neueren Zeit ist der [[Iran]] unter den [[Schiiten]], doch verschränken sich dort inzwischen republikanische und theokratische Institutionen.<ref>https://www.bpb.de/themen/naher-mittlerer-osten/iran/40110/machtkonstante-theokratie-iran-nach-1979/</ref> | Ein Beispiel aus der neueren Zeit ist der [[Iran]] unter den [[Schiiten]], doch verschränken sich dort inzwischen republikanische und theokratische Institutionen.<ref>https://www.bpb.de/themen/naher-mittlerer-osten/iran/40110/machtkonstante-theokratie-iran-nach-1979/</ref> | ||
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Theokratie (altgriechisch θεοκρατία, von θεός, theós = „Gott“ und κρατεῖν, krateín = „herrschen“) ist eine Herrschaftsform, bei der die Staatsgewalt allein religiös legitimiert und aus Sicht der Anhänger der Staatsreligion von einer göttlich erwählten Person (Prophet, König usw.), einer Priesterschaft (Klerus) oder „heiligen“ Institution ausgeübt wird. Ein auf der Theokratie basierender Staat wird auch als Gottesstaat bezeichnet, da die sozialen Normen göttlichen und nicht menschlichen Ursprungs sein sollen. Es gibt dort keine Trennung von Staat und Religion. In der Frühzeit der Menschheit war diese Trennung oft noch nicht üblich. Bekannt ist dies aus Altägypten.
Ein Beispiel aus der neueren Zeit ist der Iran unter den Schiiten, doch verschränken sich dort inzwischen republikanische und theokratische Institutionen.[1]
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