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Napoleons Rheinbundakte: Unterschied zwischen den Versionen

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Die '''Rheinbundakte Napoleons'''<ref>bei Wikipedia nur kurz [https://de.wikipedia.org/wiki/Rheinbundakte „Rheinbundakte“] genannt</ref> war eine zwangsweise Vereinigung der damaligen deutschen Staaten von [[1806]] bis [[1813]] unter der "Schutzherrschaft" [[Napoleon Bonaparte]]s. Einziger wichtiger nicht einbezogener Staat war [[Preußen]]. Napoleon herrschte und krempelte die zuvor bestehenden Verhältnisse ziemlich gründlich um: Bayern und [[Württemberg]] etwa, die im Krieg zuvor mit ihm verbündet waren, wurden zu [[Königreich]]en erhoben. Zudem wurden einige Neuerungen der [[Französische Revolution|Französischen Revolution]] eingeführt: [[Rechtsgleichheit|Gleichheit vor dem Gesetz]], Befreiung der Bauern von der Scholle ihrer Grundherren, Beseitigung von Steuer-Privilegien des Adels, [[Religionsfreiheit]], usw. Umgesetzt wurden diese Reformen nur im Ansatz, es dauerte nach dem Sturz Napoleons noch relativ lange, bis alle etabliert waren. Dass sie aber erste Spuren hinterließen, dokumentieren auch einige damalige publizistische Veröffentlichungen: z.B. schrieb ein Karl Heinrich Rau 1816 im ''Hannover'schen Magazin'': "Die Achtung der Freiheit muss das oberste Gesetz sein, das nur durch einen offenbaren grösseren Vorteil des Staatseingriffs aufgewogen werden kann."<ref>P. Keller: ''Dogmengeschichte des wohlstandspolitischen Interventionismus'' (Diss.), S. 105</ref> Und ein G. Hufeland publizierte 1815 ein zweibändiges Werk mit dem Titel: ''Neue Grundlegung der Staatswirtschaftskunst''.<ref>H.G. Schachtschabel: ''Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen'', S. 87</ref>   
Die '''Rheinbundakte Napoleons'''<ref>bei Wikipedia nur kurz [https://de.wikipedia.org/wiki/Rheinbundakte „Rheinbundakte“] genannt</ref> war eine zwangsweise Vereinigung der damaligen deutschen Staaten von [[1806]] bis [[1813]] unter der "Schutzherrschaft" [[Napoleon Bonaparte]]s. Einziger wichtiger nicht einbezogener Staat war [[Preußen]]. Napoleon herrschte und krempelte die zuvor bestehenden Verhältnisse ziemlich gründlich um: [[Bayern]] und [[Württemberg]] etwa, die im Krieg zuvor mit ihm verbündet waren, wurden zu [[Königreich]]en erhoben. Zudem wurden einige Neuerungen der [[Französische Revolution|Französischen Revolution]] eingeführt: [[Rechtsgleichheit|Gleichheit vor dem Gesetz]], Befreiung der Bauern von der Scholle ihrer Grundherren, Beseitigung von Steuer-Privilegien des [[Adel]]s, [[Religionsfreiheit]], usw. Umgesetzt wurden diese Reformen nur im Ansatz, es dauerte nach dem Sturz Napoleons noch relativ lange, bis alle etabliert waren. Dass sie aber erste Spuren hinterließen, dokumentieren auch einige damalige publizistische Veröffentlichungen: z.B. schrieb ein Karl Heinrich Rau 1816 im ''Hannover'schen Magazin'': "Die Achtung der Freiheit muss das oberste Gesetz sein, das nur durch einen offenbaren grösseren Vorteil des Staatseingriffs aufgewogen werden kann."<ref>P. Keller: ''Dogmengeschichte des wohlstandspolitischen Interventionismus'' (Diss.), S. 105</ref> Und ein G. Hufeland publizierte 1815 ein zweibändiges Werk mit dem Titel: ''Neue Grundlegung der Staatswirtschaftskunst''.<ref>H.G. Schachtschabel: ''Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen'', S. 87</ref>   


==Literatur==
==Literatur==

Version vom 2. Juni 2025, 19:43 Uhr

Die Rheinbundakte Napoleons[1] war eine zwangsweise Vereinigung der damaligen deutschen Staaten von 1806 bis 1813 unter der "Schutzherrschaft" Napoleon Bonapartes. Einziger wichtiger nicht einbezogener Staat war Preußen. Napoleon herrschte und krempelte die zuvor bestehenden Verhältnisse ziemlich gründlich um: Bayern und Württemberg etwa, die im Krieg zuvor mit ihm verbündet waren, wurden zu Königreichen erhoben. Zudem wurden einige Neuerungen der Französischen Revolution eingeführt: Gleichheit vor dem Gesetz, Befreiung der Bauern von der Scholle ihrer Grundherren, Beseitigung von Steuer-Privilegien des Adels, Religionsfreiheit, usw. Umgesetzt wurden diese Reformen nur im Ansatz, es dauerte nach dem Sturz Napoleons noch relativ lange, bis alle etabliert waren. Dass sie aber erste Spuren hinterließen, dokumentieren auch einige damalige publizistische Veröffentlichungen: z.B. schrieb ein Karl Heinrich Rau 1816 im Hannover'schen Magazin: "Die Achtung der Freiheit muss das oberste Gesetz sein, das nur durch einen offenbaren grösseren Vorteil des Staatseingriffs aufgewogen werden kann."[2] Und ein G. Hufeland publizierte 1815 ein zweibändiges Werk mit dem Titel: Neue Grundlegung der Staatswirtschaftskunst.[3]

Literatur

  • Hans Boldt: Reich und Länder - Texte zur deutschen Verfassungsgeschichte, Band 2

Einzelnachweise

  1. bei Wikipedia nur kurz „Rheinbundakte“ genannt
  2. P. Keller: Dogmengeschichte des wohlstandspolitischen Interventionismus (Diss.), S. 105
  3. H.G. Schachtschabel: Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen, S. 87

Andere Lexika

Wikipedia kennt dieses Lemma (Napoleons Rheinbundakte) vermutlich nicht.

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