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Vereinfachtes Verfahren (Unterhaltsvorschuss): Unterschied zwischen den Versionen
Neuanlage Vereinfachtes Verfahren (Unterhaltsvorschuss); Quelle: Verwaltung |
das hat nicht mit Verwaltungswissenschaft zu tun ! |
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Das '''Vereinfachte Verfahren | Das '''Vereinfachte Verfahren beim Unterhaltsvorschuss''' ist ein Vorgang, um vor dem [[Familiengericht]] einen vollstreckbaren [[Titel]] zu erwirken. Es wird beantragt, wenn der zahlungspflichtige Elternteil keine Nachweise über seine wirtschaftlichen Verhältnisse vorlegt. Der Antrag erfolgt beim [[Amtsgericht]]. Zuständig ist das Amtsgericht des Wohnorts des zahlungspflichtigen Elternteils. | ||
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Version vom 1. Juni 2025, 12:43 Uhr
Das Vereinfachte Verfahren beim Unterhaltsvorschuss ist ein Vorgang, um vor dem Familiengericht einen vollstreckbaren Titel zu erwirken. Es wird beantragt, wenn der zahlungspflichtige Elternteil keine Nachweise über seine wirtschaftlichen Verhältnisse vorlegt. Der Antrag erfolgt beim Amtsgericht. Zuständig ist das Amtsgericht des Wohnorts des zahlungspflichtigen Elternteils.