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Dienstrecht: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 8. März 2025, 16:31 Uhr
Dienstrecht bezeichnet in Deutschland vor allem das Rechtsgebiet, das die Dienstverhältnisse der Beamten, Soldaten, Richter sowie anderer in einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis stehenden Personen (z. B. Bundespräsident, Bundeskanzler, Bundesminister, Parlamentarische Staatssekretäre) regelt. Für Beamte gelten die jeweiligen Beamtengesetze. Auch innerhalb des Kirchenrechts ist das Dienstrecht ein Teilgebiet.
Das Dienstrecht ist zudem das Sonderrechtsgebiet eines Teils der natürlichen Personen des Öffentlichen Dienstes. Das Dienstrecht gehört daher zum öffentlichen Recht und ist Teil des Besonderen Verwaltungsrechts.
Siehe auch
Andere Lexika