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Volksentscheid: Unterschied zwischen den Versionen
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Ein '''Volksentscheid''' bzw. eine '''Volksabstimmung''' ist ein Instrument der [[Direkte Demokratie|direkten Demokratie]]. Eine umfassende Möglichkeit zum Volksentscheid gibt es in der [[Bundesrepublik Deutschland]] in allen gesetzgebenden [[Gebietskörperschaft (Deutschland)|Gebietskörperschaften]] außer auf [[Bundesebene (Deutschland)|Bundesebene]]. | Ein '''Volksentscheid''' bzw. eine '''Volksabstimmung''' ist ein Instrument der [[Direkte Demokratie|direkten Demokratie]]. Eine umfassende Möglichkeit zum Volksentscheid gibt es in der [[Bundesrepublik Deutschland]] in allen gesetzgebenden [[Gebietskörperschaft (Deutschland)|Gebietskörperschaften]] außer auf [[Bundesebene (Deutschland)|Bundesebene]]. Bisher können auf der Bundesebene in Deutschland Volksentscheide ausschließlich durch ein [[Volksbegehren]] zur [[Neugliederung des Bundesgebietes]] angestoßen werden. Gegen diese Beschränkung gab es immer wieder Versuche, die sich auf Artikel 20 Absatz 2 des [[Grundgesetz]]es beriefen. In diesem Absatz heißt es: | ||
{{Zitat|Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.}} | {{Zitat|Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.}} | ||
Allerdings blieben bisher alle diesbezüglichen Bemühungen ohne Erfolg. Auch in den einzelnen Bundesländern gibt es oft schwer zu überwindende formale Hindernisse. Abstimmungen in Gebietskörperschaften ohne umfassende Gesetzgebungskompetenz ([[Gemeinde (Deutschland)|Kommunen]] und [[Landkreis]]e) werden als [[Bürgerentscheid]] bezeichnet. | Allerdings blieben bisher alle diesbezüglichen Bemühungen ohne Erfolg. Auch in den einzelnen Bundesländern gibt es oft schwer zu überwindende formale Hindernisse. Abstimmungen in Gebietskörperschaften ohne umfassende Gesetzgebungskompetenz ([[Gemeinde (Deutschland)|Kommunen]] und [[Landkreis]]e) werden als [[Bürgerentscheid]] bezeichnet. Zudem gibt es auf vielen Ebenen die Möglichkeit der [[Petition]]. | ||
Typisches Land der Volksentscheide über alle wichtigen Fragen ist die [[Schweiz]]. Volksentscheide gibt es auch in [[Österreich]], viele weitere Staaten kennen ähnliche Formen, die oft als [[Referendum]] bezeichnet werden. | Typisches Land der Volksentscheide über alle wichtigen Fragen ist die [[Schweiz]]. Volksentscheide gibt es auch in [[Österreich]], viele weitere Staaten kennen ähnliche Formen, die oft als [[Referendum]] bezeichnet werden. |
Aktuelle Version vom 8. März 2025, 13:23 Uhr
Ein Volksentscheid bzw. eine Volksabstimmung ist ein Instrument der direkten Demokratie. Eine umfassende Möglichkeit zum Volksentscheid gibt es in der Bundesrepublik Deutschland in allen gesetzgebenden Gebietskörperschaften außer auf Bundesebene. Bisher können auf der Bundesebene in Deutschland Volksentscheide ausschließlich durch ein Volksbegehren zur Neugliederung des Bundesgebietes angestoßen werden. Gegen diese Beschränkung gab es immer wieder Versuche, die sich auf Artikel 20 Absatz 2 des Grundgesetzes beriefen. In diesem Absatz heißt es:
„Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“
Allerdings blieben bisher alle diesbezüglichen Bemühungen ohne Erfolg. Auch in den einzelnen Bundesländern gibt es oft schwer zu überwindende formale Hindernisse. Abstimmungen in Gebietskörperschaften ohne umfassende Gesetzgebungskompetenz (Kommunen und Landkreise) werden als Bürgerentscheid bezeichnet. Zudem gibt es auf vielen Ebenen die Möglichkeit der Petition.
Typisches Land der Volksentscheide über alle wichtigen Fragen ist die Schweiz. Volksentscheide gibt es auch in Österreich, viele weitere Staaten kennen ähnliche Formen, die oft als Referendum bezeichnet werden.
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