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Bürgerentscheid
Der Bürgerentscheid ist ein Instrument der direkten Demokratie in Deutschland auf kommunaler Ebene. Mit ihm können die Bürger in einer kommunalen Gebietskörperschaft (Gemeinde, Landkreis, Bezirk) über Fragen des eigenen Wirkungskreises entscheiden. Alle wahlberechtigten Bürger einer Kommune können in einem Bürgerentscheid nach den Grundsätzen der freien, gleichen und geheimen Wahl über eine zur Abstimmung gestellte Sachfrage entscheiden. Der Bürgerentscheid steht dem Beschluss der gewählten Kommunalvertretung gleich. Ihm entspricht auf Landes- oder Bundesebene der Volksentscheid.
Bürgerentscheide sind verbindlich und einem gleichlautenden Beschluss der gewählten kommunalen Vertretung gleichgestellt. Dies unterscheidet sie von der unverbindlichen Bürgerbefragung, die lediglich empfehlenden Charakter hat. Die Verbindlichkeit von Bürgerentscheiden verhindert aber nicht, dass die kommunale Vertretung zu einem späteren Zeitpunkt einen Beschluss fasst, der das Ergebnis des Bürgerentscheids abändert oder aufhebt. Hierzu gelten in den meisten Bundesländern sogenannte Sperrfristen. Beispielsweise kann eine Änderung in Bremen vor Ablauf von zwei Jahren nur erfolgen, wenn eine Mehrheit von zwei Dritteln der Bürgerschaftsmitglieder dies beschließt.[1]
Andere Lexika
Einzelnachweise
- ↑ siehe Artikel 73 Absatz 2 der Landesverfassung in Verbindung mit Artikel 125 Absatz 3