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Volksschädling: Unterschied zwischen den Versionen

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PPA, Kat.
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Als '''Volksschädling''' gilt eine Person, die ihrem eigenen Volke bewusst Schaden hinzufügt. Vor dem verbrecherischen NS-Regime wurde das Wort zwar verwendet (diese Tiermetapher findet seit 1896 in der Literatur Erwähnung), hatte aber keine juridische Bedeutung. Während des Zeitalters des Hitlerfaschismus wurde es aber justiert und gegen Regime-Gegner benutzt, um sie zu dehumanisieren.
Als '''Volksschädling''' und '''Volksfeind''' gilt eine Person, die einem bestimmten [[Volk]] - oft dem eigenen - bewusst Schaden hinzufügt. Vor der [[Zeit des Nationalsozialismus]] wurde das Wort zwar verwendet, und zwar als [[Tiermetapher]] seit 1896 in der Literatur, hatte aber keine juristische Bedeutung. Unter [[Hitler]] wurde es aber zur Bezeichnung von Regime-Gegnern benutzt, um sie zu diskreditieren.
 
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Version vom 18. Januar 2025, 21:56 Uhr

Als Volksschädling und Volksfeind gilt eine Person, die einem bestimmten Volk - oft dem eigenen - bewusst Schaden hinzufügt. Vor der Zeit des Nationalsozialismus wurde das Wort zwar verwendet, und zwar als Tiermetapher seit 1896 in der Literatur, hatte aber keine juristische Bedeutung. Unter Hitler wurde es aber zur Bezeichnung von Regime-Gegnern benutzt, um sie zu diskreditieren.

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