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Clan-Kriminalität: Unterschied zwischen den Versionen
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'''Clan-Kriminalität''' ist eine Form der [[Organisierte Kriminalität|organisierten Kriminalität]] und bezeichnet die Begehung von [[Straftat]]en durch sogenannte [[Clan]]s oder bestimmte [[Familie]]n. Beispiele sind die [[Hells Angels]], der [[Remmo-Clan]] aus [[Berlin]], die [[Miri-Clan|Miris]] und im [[Ruhrgebiet]] der [[Omeirat-Clan|Omeirat]]. | '''Clan-Kriminalität''' ist eine Form der [[Organisierte Kriminalität|organisierten Kriminalität]] und bezeichnet die Begehung von [[Straftat]]en durch sogenannte [[Clan]]s oder bestimmte [[Familie]]n. Beispiele sind die [[Hells Angels]], der [[Remmo-Clan]] aus [[Berlin]], die [[Miri-Clan|Miris]] und im [[Ruhrgebiet]] der [[Omeirat-Clan|Omeirat]]. Der [[Politikwissenschaft]]ler Mahmoud Jaraba, der in einer [[Feldstudie]] Mitglieder der „Clans“ befragte, stellt fest, dass sich der Begriff Clan-Kriminalität nicht nur auf Phänomene der Organisierten Kriminalität, sondern aller Vergehen bezieht, die von Personen mit entsprechenden „Clan“-Namen begangen werden, wie [[Beförderungserschleichung]] und Verstoß gegen die [[COVID-19-Pandemie in Deutschland#Bundesweite Infektionsschutzmaßnahmen|Corona-Schutzmaßnahmen]]. Die eigentliche familienbasierte Kriminalität findet Jaraba zufolge nicht auf der Ebene des „Clans“, sondern eines „Sub-Sub-Clans“ ({{ArS|بيت|bayt|de=Haus(-halt)}}) statt, aus dem Mitglieder für die Kriminalität rekrutiert werden. Die meisten Mitglieder der „Clans“ würden im Widerspruch zu ihrem eigenen Verhalten „vom Staat fordern, konsequent gegen diese Personen vorzugehen – aber eben auch nur gegen diese und nicht gegen die gesamte Familie.“ Allerdings fehle das Vertrauen in staatliche Institutionen und die Vorstellung, Polizei und Justiz seien gegenüber diesen Mitgliedern, unter anderem auf Grund der [[Stigmatisierung]] und [[Diskriminierung]] des gesamten „Clans“, voreingenommen.<ref>{{Literatur |Autor=Dr. Mahmoud Jaraba |Titel=Arabisch-türkische Großfamilien: Familienstruktur und „Clankriminalität“ |Hrsg=Mediendienst Integration |Datum=2023-01 |Seiten=10 |Online=https://mediendienst-integration.de/fileadmin/MEDIENDIENST_INTEGRATION_Expertise_Arabisch-tuerkische_Grossfamilien_Familienstruktur_und_Clankriminalitaet.pdf}}</ref> | ||
== Entwicklung == | == Entwicklung == | ||
Version vom 19. August 2024, 14:52 Uhr
Clan-Kriminalität ist eine Form der organisierten Kriminalität und bezeichnet die Begehung von Straftaten durch sogenannte Clans oder bestimmte Familien. Beispiele sind die Hells Angels, der Remmo-Clan aus Berlin, die Miris und im Ruhrgebiet der Omeirat. Der Politikwissenschaftler Mahmoud Jaraba, der in einer Feldstudie Mitglieder der „Clans“ befragte, stellt fest, dass sich der Begriff Clan-Kriminalität nicht nur auf Phänomene der Organisierten Kriminalität, sondern aller Vergehen bezieht, die von Personen mit entsprechenden „Clan“-Namen begangen werden, wie Beförderungserschleichung und Verstoß gegen die Corona-Schutzmaßnahmen. Die eigentliche familienbasierte Kriminalität findet Jaraba zufolge nicht auf der Ebene des „Clans“, sondern eines „Sub-Sub-Clans“ (arabisch بيت) statt, aus dem Mitglieder für die Kriminalität rekrutiert werden. Die meisten Mitglieder der „Clans“ würden im Widerspruch zu ihrem eigenen Verhalten „vom Staat fordern, konsequent gegen diese Personen vorzugehen – aber eben auch nur gegen diese und nicht gegen die gesamte Familie.“ Allerdings fehle das Vertrauen in staatliche Institutionen und die Vorstellung, Polizei und Justiz seien gegenüber diesen Mitgliedern, unter anderem auf Grund der Stigmatisierung und Diskriminierung des gesamten „Clans“, voreingenommen.[1]
Entwicklung
Es handelt sich nicht um eine grundsätzlich neue Erscheinung, denn auch die Mafia ist ein bekanntes, ähnliches Phänomen. Die Hells Angels waren ursprünglich eine Gruppe von Motorradfahrern, die sich im Laufe der Zeit stärker organisierte und erst später ins kriminelle Milieu geriet. Bedingt durch die Migration aus dem Libanon und einigen afrikanischen Staaten, aber auch die Untätigkeit einiger Behörden, wuchs die Clan-Kriminalität vor allem in großen Städten an. Ein Problem war dabei, dass einige der rechtskräftig verurteilten Straftäter nicht in ihre Herkunftsländer abgeschoben werden konnten, weil diese Staaten sie nicht wieder aufnehmen wollten oder die Staatsangehörigkeit nicht nachgewiesen werden konnte. Erste Hinweise von Lokalpolitikern und Erkenntnisse der Polizei dazu gab es bereits seit Ende der 1990er Jahre. In Deutschland in einigen anderen Ländern wurde daraufhin zunächst das Strafrecht entsprechend angepasst, so etwa der § 129 des Strafgesetzbuches im Jahr 2015. Seitdem haben sich auch einige Landespolitiker, wie Herbert Reul aus Nordrhein-Westfalen und Ulrich Mäurer aus Bremen, den verstärkten Kampf gegen diese Form der Kriminalität auf die Fahne geschrieben.
Weblinks
Andere Lexika
- ↑ Dr. Mahmoud Jaraba: Arabisch-türkische Großfamilien: Familienstruktur und „Clankriminalität“. 2023, S. 10 (https://mediendienst-integration.de/fileadmin/MEDIENDIENST_INTEGRATION_Expertise_Arabisch-tuerkische_Grossfamilien_Familienstruktur_und_Clankriminalitaet.pdf).