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Constitutio Criminalis Carolina: Unterschied zwischen den Versionen

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Die '''Constitutio criminalis Carolina''' ist ein im Jahr 1532 unter Kaiser [[Karl V. (HRR)|Karl V.]] erlassenenes Gesetzeswerk und gilt als erstes deutsches [[Strafgesetzbuch]]. Das Gesetzbuch galt als für seine Zeit modern, viele Fürsten und freie Städte übernahmen es zumindest in Teilen. Die ''Carolina'' galt in vielen deutschen Landesteilen bis in das 19. Jahrhundert fort. Aus heutiger Sicht wird die ''Carolina'' kritisiert, da sie Maßnahmen wie [[Folter]] und verschiedene [[Hinrichtung]]smethoden enthielt.


Die '''Constitutio criminalis Carolina''' ist ein im Jahr 1532 unter Kaiser [[Karl V. (HRR)|Karl V.]] erlassenenes Gesetzeswerk und gilt als erstes deutsches [[Strafgesetzbuch]].
== Entstehung ==
Im [[Mittelalter]] wurde das [[Strafrecht]] noch als Privatangelegenheit der Beteiligten angesehen. Das [[Inquisitionsverfahren]] wurde oft von der katholischen Kirche betrieben, war sehr willkürlich und landesspezifisch unterschiedlich. 1498 beschloss der [[Reichstag (HRR)|Reichstag]] zu [[Freiburg im Breisgau|Freiburg]], das Strafverfahren im [[Heiliges Römisches Reich|Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation]] einheitlich und gesetzlich festzulegen. Grundlage für das neue Gesetzeswerk war die im Jahr 1507 unter Leitung von [[Johann von Schwarzenberg|Johann Freiherr von Schwarzenberg]] verfasste ''Bambergische Peinliche Halsgerichtsordnung'' (auch ''Bambergensis'' genannt). Der ''Carolina'' gelang eine Mäßigung des in der [[Strafverfolgung]] vorherrschenden Verfolgungseifers.  


Das Gesetzbuch galt als für seine Zeit modern und ist das Werk patriotischer und aufgeklärter Juristen. Viele Fürsten und freie Städte übernahmen es zumindest in Teilen.
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[[Kategorie:Strafrechtsgeschichte]]
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[[Kategorie:Rechtsquelle (16. Jahrhundert)]]
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Version vom 11. Juli 2024, 13:47 Uhr

Die Constitutio criminalis Carolina ist ein im Jahr 1532 unter Kaiser Karl V. erlassenenes Gesetzeswerk und gilt als erstes deutsches Strafgesetzbuch. Das Gesetzbuch galt als für seine Zeit modern, viele Fürsten und freie Städte übernahmen es zumindest in Teilen. Die Carolina galt in vielen deutschen Landesteilen bis in das 19. Jahrhundert fort. Aus heutiger Sicht wird die Carolina kritisiert, da sie Maßnahmen wie Folter und verschiedene Hinrichtungsmethoden enthielt.

Entstehung

Im Mittelalter wurde das Strafrecht noch als Privatangelegenheit der Beteiligten angesehen. Das Inquisitionsverfahren wurde oft von der katholischen Kirche betrieben, war sehr willkürlich und landesspezifisch unterschiedlich. 1498 beschloss der Reichstag zu Freiburg, das Strafverfahren im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation einheitlich und gesetzlich festzulegen. Grundlage für das neue Gesetzeswerk war die im Jahr 1507 unter Leitung von Johann Freiherr von Schwarzenberg verfasste Bambergische Peinliche Halsgerichtsordnung (auch Bambergensis genannt). Der Carolina gelang eine Mäßigung des in der Strafverfolgung vorherrschenden Verfolgungseifers.

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