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Morddrohung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus PlusPedia
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Fmrauch (Diskussion | Beiträge)
Morddrohung ist nicht Mordversuch
Fmrauch (Diskussion | Beiträge)
Notwehr passt hier nicht
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Eine '''Morddrohung''' ist die Bedrohung einer Person mit dem [[Tod]]. Da es sich bei [[Mord]]<ref>siehe {{§|211|StGB|buzer}} StGB</ref> um ein [[Verbrechen]] handelt, ist in bestimmten Fällen gemäß {{§|23|StGB|buzer}} Absatz 1 StGB auch der [[Versuch]] strafbar. Dem gegenüber steht der Fall von [[Notwehr]].
Eine '''Morddrohung''' ist die Bedrohung einer Person mit dem [[Tod]]. Da es sich bei [[Mord]]<ref>siehe {{§|211|StGB|buzer}} StGB</ref> um ein [[Verbrechen]] handelt, ist in bestimmten Fällen gemäß {{§|23|StGB|buzer}} Absatz 1 StGB auch der [[Versuch]] strafbar.  


{{Rechtshinweis}}
{{Rechtshinweis}}

Version vom 5. Juni 2024, 12:03 Uhr

Eine Morddrohung ist die Bedrohung einer Person mit dem Tod. Da es sich bei Mord[1] um ein Verbrechen handelt, ist in bestimmten Fällen gemäß § 23Vorlage:§/Wartung/buzer Absatz 1 StGB auch der Versuch strafbar.

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