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Standesamt: Unterschied zwischen den Versionen
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Das '''Standesamt''' ist eine staatliche [[Behörde]], die für [[natürliche Person]]en bestimmte Daten wie [[Geburt]], [[Heirat]], [[Ehescheidung]] und [[Tod]] erfasst. In früheren Zeit wurden diese Daten zum Beispiel in [[Kirchenregister]]n verzeichnet. Standesämter wurden zwischen 1792 und 1808 im französisch besetzten [[Rheinland]] und ab 1. Oktober 1874 in [[Preußen]] eingeführt. Mit dem ''Reichsgesetz über die Beurkundung des Personenstandes und der Eheschließung'' von 1875 wurden zum 1. Januar 1876 in ganz Deutschland einheitliche Standesämter mit der besonderen Aufgabe der Führung von Personenstandsregistern ''(Standesamtsregister)'' eingerichtet.<ref>https://de.wikipedia.org/wiki/Standesämter_im_Land_Bremen</ref> Das Standesamt ist oft im jeweiligen [[Rathaus]] zu finden. Die Aufgaben sind in den einzelnen Staaten unterschiedlich. | Das '''Standesamt''' ist eine staatliche [[Behörde]], die für [[natürliche Person]]en bestimmte Daten wie [[Geburt]], [[Heirat]], [[Ehescheidung]] und [[Tod]] erfasst. In früheren Zeit wurden diese Daten zum Beispiel in [[Kirchenregister]]n verzeichnet. Standesämter wurden zwischen 1792 und 1808 im französisch besetzten [[Rheinland]] und ab 1. Oktober 1874 in [[Preußen]] eingeführt. Mit dem ''Reichsgesetz über die Beurkundung des Personenstandes und der Eheschließung'' von 1875 wurden zum 1. Januar 1876 in ganz Deutschland einheitliche Standesämter mit der besonderen Aufgabe der Führung von Personenstandsregistern ''(Standesamtsregister)'' eingerichtet.<ref>https://de.wikipedia.org/wiki/Standesämter_im_Land_Bremen</ref> Das Standesamt ist oft im jeweiligen [[Rathaus]] zu finden. Die Aufgaben sind in den einzelnen Staaten unterschiedlich. | ||
Version vom 29. April 2024, 10:00 Uhr
Das Standesamt ist eine staatliche Behörde, die für natürliche Personen bestimmte Daten wie Geburt, Heirat, Ehescheidung und Tod erfasst. In früheren Zeit wurden diese Daten zum Beispiel in Kirchenregistern verzeichnet. Standesämter wurden zwischen 1792 und 1808 im französisch besetzten Rheinland und ab 1. Oktober 1874 in Preußen eingeführt. Mit dem Reichsgesetz über die Beurkundung des Personenstandes und der Eheschließung von 1875 wurden zum 1. Januar 1876 in ganz Deutschland einheitliche Standesämter mit der besonderen Aufgabe der Führung von Personenstandsregistern (Standesamtsregister) eingerichtet.[1] Das Standesamt ist oft im jeweiligen Rathaus zu finden. Die Aufgaben sind in den einzelnen Staaten unterschiedlich.
In Polen ist es zum Beispiel noch heute möglich, eine kirchliche Ehe einzugehen, ohne noch einmal standesamtlich heiraten zu müssen.[2] In der Schweiz heißt die Behörde Zivilstandsamt.
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