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Meinungsfreiheit: Unterschied zwischen den Versionen
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{{Zitat|Jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses Recht umfasst die Freiheit, Meinungen unangefochten anzuhängen und Informationen und Ideen mit allen Verständigungsmitteln ohne Rücksicht auf Grenzen zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.|Quelle: [https://www.ohchr.org/EN/UDHR/Documents/UDHR_Translations/ger.pdf Art. 19 AEMR], PDF, offizielle deutschsprachige Fassung}} | {{Zitat|Jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses Recht umfasst die Freiheit, Meinungen unangefochten anzuhängen und Informationen und Ideen mit allen Verständigungsmitteln ohne Rücksicht auf Grenzen zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.|Quelle: [https://www.ohchr.org/EN/UDHR/Documents/UDHR_Translations/ger.pdf Art. 19 AEMR], PDF, offizielle deutschsprachige Fassung}} | ||
In den USA ist das Recht auf Meinungsfreiheit im ersten Zusatzartikel (''First Amendment'') zur [[Verfassung der Vereinigten Staaten]] verbrieft. | In den [[USA]] ist das Recht auf Meinungsfreiheit im ersten Zusatzartikel (''First Amendment'') zur [[Verfassung der Vereinigten Staaten]] verbrieft. | ||
Grenzen für die Meinungsfreiheit zieht das deutsche [[Grundgesetz]] (GG) in Artikel 5 Absatz 2: | Grenzen für die Meinungsfreiheit zieht das deutsche [[Grundgesetz]] (GG) in Artikel 5 Absatz 2: |
Version vom 14. März 2024, 15:20 Uhr
Die Meinungsfreiheit, genauer Meinungsäußerungsfreiheit, ist das gewährleistete Recht auf freie Rede sowie freie Äußerung und Verbreitung einer Meinung in Wort, Schrift und Bild sowie allen weiteren verfügbaren Übertragungsmitteln.
In Artikel 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte heißt es:
„Jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses Recht umfasst die Freiheit, Meinungen unangefochten anzuhängen und Informationen und Ideen mit allen Verständigungsmitteln ohne Rücksicht auf Grenzen zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.“
– Quelle: Art. 19 AEMR, PDF, offizielle deutschsprachige Fassung
In den USA ist das Recht auf Meinungsfreiheit im ersten Zusatzartikel (First Amendment) zur Verfassung der Vereinigten Staaten verbrieft.
Grenzen für die Meinungsfreiheit zieht das deutsche Grundgesetz (GG) in Artikel 5 Absatz 2:
„Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.“
– Art. 5 Abs. 2 GG
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