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Kanonisches Recht: Unterschied zwischen den Versionen

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Beispiel Homosexualität: Genesis passt so besser
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Beispiel Homosexualität: so eindeutig ist das nicht
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== Beispiel Homosexualität ==
== Beispiel Homosexualität ==
Da Jesus die [[Bergpredigt]] im ersten Evangelium mitteilte,<ref>es handelt sich um das sehr spät entstandene [[Matthäusevangelium]]</ref> wird klargestellt, dass die Evangelien nur von Gott sein sollen. In der Bergpredigt und den Evangelien steht nun nach allgemeiner Lehre nichts gegen [[Homosexualität]]. So behandelt z.B. nur der [[Judasbrief]] im [[Neues Testament|Neuen Testament]] die Geschichte um [[Sodomie]], also Sex mit Tieren und nicht Homosexualität. In {{B|Genesis|19|5-9}} gibt es eine ausführliche Beschreibung, doch diese steht im [[Altes Testament|Alten Testament]].
Da Jesus die [[Bergpredigt]] im ersten Evangelium mitteilte,<ref>es handelt sich um das sehr spät entstandene [[Matthäusevangelium]]</ref> wird klargestellt, dass die Evangelien nur von Gott sein sollen. In der Bergpredigt und den Evangelien steht nun nach allgemeiner Lehre nichts gegen [[Homosexualität]]. So behandelt z.B. nur der [[Judasbrief]] im [[Neues Testament|Neuen Testament]] ganz allgemein das Thema [[Sodomie]], also auch Sex mit Tieren und nicht nur Homosexualität (siehe {{B|Jud|7}}). In {{B|Genesis|19|5-9}} gibt es eine ausführliche Beschreibung, doch diese steht im [[Altes Testament|Alten Testament]].


== Weblinks ==
== Weblinks ==

Version vom 28. Dezember 2023, 14:16 Uhr

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Das kanonische Recht ist das Kirchenrecht der römisch-katholischen Kirche.

Die Sammlung des Kirchenrechts begann mit dem Corpus Iuris Canonici, das bis 1917 das maßgebliche Gesetzbuch der römisch-katholischen Kirche war. 1917 erschien für die lateinische Kirche erstmals der neubearbeitete Codex Iuris Canonici (CIC).

Göttliches Recht und Weltliches Recht

Das kanonische Recht unterscheidet[1] Naturrecht (ius naturale) und göttliches Recht (ius divinum) sowie das besondere Kirchenrecht (ius mere ecclesiasticum). Kirchenrecht ist Weltliches Recht. Das ius divinum wird dabei weiter unterteilt in ius divinum positivum und ius divinum naturale, wobei ersteres als direkte Offenbarung aus der Bibel zu entnehmen ist. Auffallend ist, dass gerade die Evangelien und die Naturrechte die engeren Sünden - im Gegensatz zu den später eingefügten Paulusbriefen - nicht beinhalten. Nach liberaler Ansicht deutet das daraufhin, dass das göttliche Recht in sich schon als barmherzig und direktes Zeugnis der goldenen Regel und dem Liebesbezug Jesus Christus zu entnehmen sind. In Gal 1,11-12 EU sagt Paulus, dass die Offenbarung direkt von Gott und nicht von „Menschenhand“ kommt.[2][3][4]

Beispiel Homosexualität

Da Jesus die Bergpredigt im ersten Evangelium mitteilte,[5] wird klargestellt, dass die Evangelien nur von Gott sein sollen. In der Bergpredigt und den Evangelien steht nun nach allgemeiner Lehre nichts gegen Homosexualität. So behandelt z.B. nur der Judasbrief im Neuen Testament ganz allgemein das Thema Sodomie, also auch Sex mit Tieren und nicht nur Homosexualität (siehe JudEU). In Genesis 19,5-9 EU gibt es eine ausführliche Beschreibung, doch diese steht im Alten Testament.

Weblinks

passt nicht auf deutsche Verhältnisser

Einzelnachweise und Anmerkungen

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