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Kanonisches Recht: Unterschied zwischen den Versionen
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→Göttliches Recht und Weltliches Recht: Quellen formatiert |
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Auffallend ist, dass gerade die [[Evangelium|Evangelien]] und die Naturrechte die engeren [[Sünde]]n - im Gegensatz zu den später eingefügten [[Paulusbriefe]]n - nicht beinhalten. | Auffallend ist, dass gerade die [[Evangelium|Evangelien]] und die Naturrechte die engeren [[Sünde]]n - im Gegensatz zu den später eingefügten [[Paulusbriefe]]n - nicht beinhalten. | ||
Nach liberaler Ansicht deutet das daraufhin, dass das göttliche Recht in sich schon als barmherzig und direktes Zeugnis der goldenen Regel und dem Liebesbezug Jesus Christus zu entnehmen sind. | Nach liberaler Ansicht deutet das daraufhin, dass das göttliche Recht in sich schon als barmherzig und direktes Zeugnis der goldenen Regel und dem Liebesbezug Jesus Christus zu entnehmen sind. | ||
Inwieweit die Evangelien selbst von Gott geschrieben sein sollen, ist umstritten. In Gal 1 11-12 heißt es, dass die Offenbarung direkt von Gott und nicht von | Inwieweit die Evangelien selbst von Gott geschrieben sein sollen, ist umstritten. In {{B|Gal|1|11-12}} heißt es, dass die Offenbarung direkt von Gott und nicht von „Menschenhand„ kommt.<ref>[http://www.dasjahrderbibel.de/JesusunddieBibel.htm Hans Werner Deppe: ''Das Jahr der Bibel'': b) Er lehrte die Göttlichkeit..], Betanien Verlag</ref><ref>[http://www.dasjahrderbibel.de/Bibel/Einleitung.htm ''Das Jahr der Bibel: Ist die Bibel Gottes Wort ?..]</ref><ref>:Dieter Landersheim: [http://www.biblischelehre.de/Ausfuehrungen_zum_Galaterbrief.htm ''Ausführungen zum Galaterbrief'']</ref> | ||
== Beispiel Homosexualität == | == Beispiel Homosexualität == |
Version vom 28. Dezember 2023, 14:02 Uhr
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Das kanonische Recht ist das Kirchenrecht der römisch-katholischen Kirche.
Die Sammlung des Kirchenrechts begann mit dem Corpus Iuris Canonici, das bis 1917 das maßgebliche Gesetzbuch der römisch-katholischen Kirche war. 1917 erschien für die lateinische Kirche erstmals der neubearbeitete Codex Iuris Canonici (CIC).
Göttliches Recht und Weltliches Recht
Das kanonische Recht unterscheidet[1] Naturrecht (ius naturale) und göttliches Recht (ius divinum) sowie das besondere Kirchenrecht (ius mere ecclesiasticum). Kirchenrecht ist Weltliches Recht. Das ius divinum wird dabei weiter unterteilt in ius divinum positivum und ius divinum naturale, wobei ersteres als direkte Offenbarung aus der Bibel zu entnehmen ist. Auffallend ist, dass gerade die Evangelien und die Naturrechte die engeren Sünden - im Gegensatz zu den später eingefügten Paulusbriefen - nicht beinhalten. Nach liberaler Ansicht deutet das daraufhin, dass das göttliche Recht in sich schon als barmherzig und direktes Zeugnis der goldenen Regel und dem Liebesbezug Jesus Christus zu entnehmen sind. Inwieweit die Evangelien selbst von Gott geschrieben sein sollen, ist umstritten. In Gal 1,11-12 EU heißt es, dass die Offenbarung direkt von Gott und nicht von „Menschenhand„ kommt.[2][3][4]
Beispiel Homosexualität
Da Jesus die Bergpredigt im ersten Evangelium mitteilte,[5] wird klargestellt, dass die Evangelien nur von Gott sein sollen. In der Bergpredigt und den Evangelien steht nun nach allgemeiner Lehre nichts gegen Homosexualität. So behandelt z.B. der Judasbrief die Geschichte um Sodomie, also Sex mit Tieren und nicht Homosexualität.
Weblinks
- Kanonische Gesetzbücher ;Seite der Kongregation für den Klerus
- Skriptum Grundlegung des Kirchenrechts und Allgemeine Normen (von Ulrich Rhode; )
passt nicht auf deutsche Verhältnisser
Einzelnachweise und Anmerkungen
- ↑ vgl. z. B. 199 CIC
- ↑ Hans Werner Deppe: Das Jahr der Bibel: b) Er lehrte die Göttlichkeit.., Betanien Verlag
- ↑ Das Jahr der Bibel: Ist die Bibel Gottes Wort ?..
- ↑ :Dieter Landersheim: Ausführungen zum Galaterbrief
- ↑ es handelt sich um das sehr spät entstandene Matthäusevangelium
Andere Lexika