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Großaktionär: Unterschied zwischen den Versionen

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Fmrauch (Diskussion | Beiträge)
neueres Gesetz dazu
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betrifft nur börsennotierte
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Ein '''Großaktionär''' ist ein [[Aktionär]], der auf Grund eines relativ großen Anteilsbesitzes einen merklichen Einfluss auf eine [[Aktiengesellschaft]] ausüben kann. Es wird oft behauptet, dass Großaktionäre vor allem strategische und langfristige Ziele mit ihrer Beteiligung verfolgen.<ref>https://de.wikipedia.org/wiki/Streubesitz</ref> In Deutschland beginnt die Meldepflicht laut [[Wertpapierhandelsgesetz]] (WpHG) bereits bei 3 Prozent.<ref>siehe {{§|33|wphg|juris}} WpHG mit weitergehenden Bestimmungen</ref> Ein Großaktionär kann die anderen Aktionäre gegen Zahlung einer angemessenen Abfindung ausschließen,<ref>siehe {{§|327a|aktg|juris}} Abs. 1 Satz 1 [[Aktiengesetz]]</ref> wenn er den Schwellenwert von 95 Prozent erreicht oder überschreitet (siehe [[Squeeze-out]]).<ref>{{§|39c|wp_g|juris}} WpÜG ([[Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz]])</ref>
Ein '''Großaktionär''' ist ein [[Aktionär]], der auf Grund eines relativ großen Anteilsbesitzes einen merklichen Einfluss auf eine [[Aktiengesellschaft]] ausüben kann. Es wird oft behauptet, dass Großaktionäre vor allem strategische und langfristige Ziele mit ihrer Beteiligung verfolgen.<ref>https://de.wikipedia.org/wiki/Streubesitz</ref> In Deutschland beginnt die Meldepflicht bei [[Aktie]]n eines Unternehmens, die an der [[Börse]] notiert sind, laut [[Wertpapierhandelsgesetz]] (WpHG) bereits bei 3 Prozent.<ref>siehe {{§|33|wphg|juris}} WpHG mit weitergehenden Bestimmungen</ref> Ein Großaktionär kann die anderen Aktionäre gegen Zahlung einer angemessenen Abfindung ausschließen,<ref>siehe {{§|327a|aktg|juris}} Abs. 1 Satz 1 [[Aktiengesetz]]</ref> wenn er den Schwellenwert von 95 Prozent erreicht oder überschreitet (siehe [[Squeeze-out]]).<ref>{{§|39c|wp_g|juris}} WpÜG ([[Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz]])</ref>


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Version vom 10. September 2023, 11:28 Uhr

Ein Großaktionär ist ein Aktionär, der auf Grund eines relativ großen Anteilsbesitzes einen merklichen Einfluss auf eine Aktiengesellschaft ausüben kann. Es wird oft behauptet, dass Großaktionäre vor allem strategische und langfristige Ziele mit ihrer Beteiligung verfolgen.[1] In Deutschland beginnt die Meldepflicht bei Aktien eines Unternehmens, die an der Börse notiert sind, laut Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) bereits bei 3 Prozent.[2] Ein Großaktionär kann die anderen Aktionäre gegen Zahlung einer angemessenen Abfindung ausschließen,[3] wenn er den Schwellenwert von 95 Prozent erreicht oder überschreitet (siehe Squeeze-out).[4]

Andere Lexika

Wikipedia kennt dieses Lemma (Großaktionär) vermutlich nicht.




Einzelnachweise