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Bundesgerichtshof: Unterschied zwischen den Versionen

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Der '''Bundesgerichtshof''' in [[Bundesrepublik Deutschland|Deutschland]] dient als [[Revision (Rechtsprechung)|Revision]]s- und Berufungs-Instanz für Urteile der [[Oberlandesgericht]]e, sie können dort hin weitergezogen werden. Dies gilt im [[Strafrecht]] und im [[Zivilrecht]]. Im [[Verwaltungsrecht]] ist die Revisionsinstanz das [[Bundesverwaltungsgericht]].
Der '''Bundesgerichtshof''' in [[Bundesrepublik Deutschland|Deutschland]] dient als [[Revision (Rechtsprechung)|Revision]]s- und Berufungsinstanz für Urteile der [[Oberlandesgericht]]e, sie können dort hin weitergezogen werden. Dies gilt im [[Strafrecht]] und im [[Zivilrecht]]. Im [[Verwaltungsrecht]] ist die Revisionsinstanz das [[Bundesverwaltungsgericht]].


==Literatur==
==Literatur==

Version vom 2. August 2023, 19:16 Uhr

Der Bundesgerichtshof in Deutschland dient als Revisions- und Berufungsinstanz für Urteile der Oberlandesgerichte, sie können dort hin weitergezogen werden. Dies gilt im Strafrecht und im Zivilrecht. Im Verwaltungsrecht ist die Revisionsinstanz das Bundesverwaltungsgericht.

Literatur

  • Knaurs Lexikon - Das Wissen unserer Zeit, München 1979
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