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Rehabilitation: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 5. Januar 2023, 14:43 Uhr

Rehabilitation (kurz: Reha, von lateinisch rehabilitatio = „Wiederherstellung“) ist ein Sammelbegriff für Maßnahmen zur Wiedereingliederung von Menschen, die durch eine Krankheit oder einen Unfall in ihrer Gesundheit beeinträchtigt sind, damit diese wieder am beruflichen und gesellschaftliche Leben teilnehmen können. In der Suchttherapie spricht man von Rekuperation.

Die betroffene Person stellt einen LTA-Antrag bei seinem Kostenträger, der oftmals die Bundesagentur für Arbeit ist. Auch die Deutsche Rentenversicherung und die Berufsgenossenschaften können als mögliche Träger genannt werden. Zudem muss vom Hausarzt ein Gutachten erstellt werden.

Vorgaben

Für die Beantragung einer medizinischen Rehabilitation werden auf Seiten der Deutschen Rentenversicherung Bund folgende Formulare benötigt: G100, G0110, G0115, G9590. Die Krankenkasse erhält folgende Formulare: G0120. Der Arzt wird mit den Formularen G1204 und G0600 bedacht.

Siehe auch

Weblinks