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Personalrat: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Personalrat''' oder '''Personalvertretung''' sind Begriffe für die Interessenvertretung der [[Arbeitnehmer]] und [[Beamte]]n im [[Öffentlicher Dienst|öffentlichen Dienst]].
'''Personalrat''' oder '''Personalvertretung''' sind Begriffe für die Interessenvertretung der [[Arbeitnehmer]] und [[Beamte]]n im [[Öffentlicher Dienst|öffentlichen Dienst]]. Diese Institution ist vergleichbar mit dem [[Betriebsrat]] in der [[Privatwirtschaft]]. Die rechtliche Grundlage ist in den [[Personalvertretungsgesetz]]en des [[Bundesebene|Bundes]] und der [[Land (Deutschland)|Länder]] zu finden. Entgegen einer manchmal von Gewerkschaftsvertretern geäußerten Auffassung ist die Vertretung nicht auf die [[Beschäftigter|Beschäftigten]] gemäß dem [[Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst]] beschränkt. Allerdings werden die Vertreter der  Arbeitnehmer und Beamten grundsätzlich als getrennte Gruppen gewählt.
 


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Version vom 12. Dezember 2022, 14:00 Uhr

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Personalrat oder Personalvertretung sind Begriffe für die Interessenvertretung der Arbeitnehmer und Beamten im öffentlichen Dienst. Diese Institution ist vergleichbar mit dem Betriebsrat in der Privatwirtschaft. Die rechtliche Grundlage ist in den Personalvertretungsgesetzen des Bundes und der Länder zu finden. Entgegen einer manchmal von Gewerkschaftsvertretern geäußerten Auffassung ist die Vertretung nicht auf die Beschäftigten gemäß dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst beschränkt. Allerdings werden die Vertreter der Arbeitnehmer und Beamten grundsätzlich als getrennte Gruppen gewählt.

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