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Hartz IV Rechner: Unterschied zwischen den Versionen
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'''Hartz-IV-Rechner''' ist ein [[Berechnungsprogramm]], um Leistungen für das [[Arbeitslosengeld II]] (kurz ''ALG II'', [[Umgangssprache|umgangssprachlich]] meist '''Hartz IV''' genannt) zu berechnen. | '''Hartz-IV-Rechner''' (auch ''Hartz 4 Rechner'') ist ein [[Berechnungsprogramm]], um Leistungen für das [[Arbeitslosengeld II]] (kurz ''ALG II'', [[Umgangssprache|umgangssprachlich]] meist '''Hartz IV''' genannt) zu berechnen. Die meisten kostenlosen Berechnungsprogramme im [[World Wide Web]] sind jedoch fehlerhaft oder berücksichtigen sogar nur die Einkommensverhältnisse einer erwachsenen Person. Eines der vielen Probleme ist dabei, dass eine [[Rente]] nicht als Einkommen gilt und die Miete für eine Wohnung (siehe [[Kosten der Unterkunft]]) je nach [[Mietpreisspiegel]] nur bis zu einer bestimmten Höhe anerkannt wird. | ||
Zu berücksichtigen ist grundsätzlich je Person und Monat ein Freibetrag von 100 Euro vom Einkommen. Renten werden etwa bis zur Höhe des [[Pfändungsfreibetrag]]s nicht angerechnet. Ansonsten wird davon ausgegangen, dass die Abzüge vom Arbeitseinkommen (Krankenversicherung, Lohnsteuer usw.) 25 % betragen. Bei den Kosten für die Unterkunft sind die [[Heizkosten]] gesondert auszuweisen; bei der [[Warmwasser]]bereitung macht es einen Unterschied, ob diese zentral (zum Beispiel über die Zentralheizungsanlage) oder dezentral (über einen Durchlauferhitzer) erfolgt. | |||
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* [https://www.sozialhilfe24.de/hartz-4-alg-2/rechner ''Hartz 4 Rechner''] | |||
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Hartz-IV-Rechner (auch Hartz 4 Rechner) ist ein Berechnungsprogramm, um Leistungen für das Arbeitslosengeld II (kurz ALG II, umgangssprachlich meist Hartz IV genannt) zu berechnen. Die meisten kostenlosen Berechnungsprogramme im World Wide Web sind jedoch fehlerhaft oder berücksichtigen sogar nur die Einkommensverhältnisse einer erwachsenen Person. Eines der vielen Probleme ist dabei, dass eine Rente nicht als Einkommen gilt und die Miete für eine Wohnung (siehe Kosten der Unterkunft) je nach Mietpreisspiegel nur bis zu einer bestimmten Höhe anerkannt wird.
Zu berücksichtigen ist grundsätzlich je Person und Monat ein Freibetrag von 100 Euro vom Einkommen. Renten werden etwa bis zur Höhe des Pfändungsfreibetrags nicht angerechnet. Ansonsten wird davon ausgegangen, dass die Abzüge vom Arbeitseinkommen (Krankenversicherung, Lohnsteuer usw.) 25 % betragen. Bei den Kosten für die Unterkunft sind die Heizkosten gesondert auszuweisen; bei der Warmwasserbereitung macht es einen Unterschied, ob diese zentral (zum Beispiel über die Zentralheizungsanlage) oder dezentral (über einen Durchlauferhitzer) erfolgt.
Weblinks
Andere Lexika
Wikipedia kennt dieses Lemma (Hartz IV Rechner) vermutlich nicht.
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