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Illegale Drogen: Unterschied zwischen den Versionen

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Als '''illegale Drogen''' werden in vielen Staaten bestimmte [[Droge]]n wie [[Cannabis]] (mit den Konsumformen [[Marihuana]] und [[Haschisch]]), [[Kokain]] und [[Heroin]] bezeichnet, die durch entsprechende Gesetze entweder verboten oder nur unter bestimmten [[medizin]]ischen Bedingungen eingesetzt werden dürfen. Die [[Legalisierung von Drogen]] ist ein viel diskutiertes Thema in der [[Drogenpolitik]].<ref>https://de.wikipedia.org/wiki/Legalisierung_von_Drogen</ref> Mit dem [[Cannabis-Beschluss]] wurde 1994 vom [[Bundesverfassungsgericht]] in Deutschland eine für alle Bundesländer einheitliche und gleiche Vorgehensweise bei geringfügigen Verstößen festgelegt. Demnach kommt in bestimmten Fällen nur eine geringe Strafe oder gar keine Strafe in Frage, im Regelfall haben staatliche Organe von einer Verfolgung von vornherein abzusehen.<ref>https://de.wikipedia.org/wiki/Cannabis-Beschluss</ref> Solche Möglichkeiten stellt das [[Betäubungsmittelgesetz]] in {{§|31a|btmg|juris}} inzwischen auch zur Verfügung, der {{§|31|btmg|juris}} wurde 2009 und 2013 entsprechend angepasst.<ref>https://www.buzer.de/gesetz/631/l.htm</ref> Die aktuelle Diskussion konzentriert sich vor allem auf Cannabis. Im September 2019 setzte der Amtsrichter [[Andreas Müller (Richter)|Andreas Müller]] in [[Bernau]], nördlich von [[Berlin]], zwei Strafverfahren wegen Besitzes von geringen Mengen Cannabis aus. Er erklärte, dass er alle Regelungen des [[Betäubungsmittelgesetz (Deutschland)|Betäubungsmittelgesetzes]] für verfassungswidrig hält, die den unerlaubten Verkehr mit Cannabisprodukten strafbar macht. Am 20. April 2020 verkündete Müller, dass er auf Grundlage dieser Fälle eine 140 seitige Vorlage an das [[Bundesverfassungsgericht]] geschickt habe, damit dieses die Verfassungsmäßigkeit überprüft.<ref>[https://archive.today/20200621131117/www.ag-bernau.brandenburg.de/sixcms/list.php?template=content_list_agbernau_presse&query=allgemein_agbernau&sv%5Brelation_agbernau.gsid%5D=lbm1.c.226167.de&sort=lfdnr&order=asc ''Pressemitteilung''] Website des Amtsgerichts Bernau. Abgerufen am 21. April 2020.</ref> Im Oktober 2020 stellte die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) beim Amtsgericht Bernau einen Befangenheitsantrag gegen Müller.<ref>{{Internetquelle |autor=LTO |url=https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/staatsanwaltschaft-befangenheitsantrag-jugendrichter-cannabis-verbot-legalisierung/ |titel=Engagement für Cannabis: StA hält Richter für befangen |zugriff=2021-05-06}}</ref> Dieser wurde abgelehnt. Die Staatsanwaltschaft legte Beschwerde beim zuständigen Landgericht ein.<ref>{{Internetquelle |url=https://www.rbb24.de/studiofrankfurt/panorama/2021/02/jusitz-staatsanwaltschaft-jugendrichter-bernau.html |titel=Staatsanwaltschaft stellt neuen Antrag gegen Bernauer Jugendrichter |zugriff=2021-05-06}}</ref>
Als '''illegale Drogen''' werden in vielen Staaten bestimmte [[Droge]]n wie [[Cannabis]] (mit den Konsumformen [[Marihuana]] und [[Haschisch]]), [[Kokain]] und [[Heroin]] bezeichnet, die durch entsprechende Gesetze entweder verboten oder nur unter bestimmten [[medizin]]ischen Bedingungen eingesetzt werden dürfen. Die [[Legalisierung von Drogen]] ist ein viel diskutiertes Thema in der [[Drogenpolitik]].<ref>https://de.wikipedia.org/wiki/Legalisierung_von_Drogen</ref> Mit dem [[Cannabis-Beschluss]] wurde 1994 vom [[Bundesverfassungsgericht]] in Deutschland eine für alle Bundesländer einheitliche und gleiche Vorgehensweise bei geringfügigen Verstößen festgelegt. Demnach kommt in bestimmten Fällen nur eine geringe Strafe oder gar keine Strafe in Frage, im Regelfall haben staatliche Organe von einer Verfolgung von vornherein abzusehen.<ref>https://de.wikipedia.org/wiki/Cannabis-Beschluss</ref> Solche Möglichkeiten stellt das [[Betäubungsmittelgesetz]] in {{§|31a|btmg|juris}} inzwischen auch zur Verfügung, der {{§|31|btmg|juris}} wurde 2009 und 2013 entsprechend angepasst.<ref>https://www.buzer.de/gesetz/631/l.htm</ref> Die aktuelle Diskussion konzentriert sich vor allem auf Cannabis. Im September 2019 setzte der Amtsrichter [[Andreas Müller (Richter)|Andreas Müller]] in [[Bernau]], nördlich von [[Berlin]], zwei Strafverfahren wegen Besitzes von geringen Mengen Cannabis aus. Er erklärte, dass er alle Regelungen des [[Betäubungsmittelgesetz]]es für verfassungswidrig hält, die den unerlaubten Verkehr mit Cannabisprodukten strafbar macht. Am 20. April 2020 verkündete Müller, dass er auf Grundlage dieser Fälle eine 140 seitige Vorlage an das [[Bundesverfassungsgericht]] geschickt habe, damit dieses die Verfassungsmäßigkeit überprüft.<ref>[https://archive.today/20200621131117/www.ag-bernau.brandenburg.de/sixcms/list.php?template=content_list_agbernau_presse&query=allgemein_agbernau&sv%5Brelation_agbernau.gsid%5D=lbm1.c.226167.de&sort=lfdnr&order=asc ''Pressemitteilung''] Website des Amtsgerichts Bernau. Abgerufen am 21. April 2020.</ref> Im Oktober 2020 stellte die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) beim Amtsgericht Bernau einen Befangenheitsantrag gegen Müller.<ref>{{Internetquelle |autor=LTO |url=https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/staatsanwaltschaft-befangenheitsantrag-jugendrichter-cannabis-verbot-legalisierung/ |titel=Engagement für Cannabis: StA hält Richter für befangen |zugriff=2021-05-06}}</ref> Dieser wurde abgelehnt. Die Staatsanwaltschaft legte Beschwerde beim zuständigen Landgericht ein.<ref>{{Internetquelle |url=https://www.rbb24.de/studiofrankfurt/panorama/2021/02/jusitz-staatsanwaltschaft-jugendrichter-bernau.html |titel=Staatsanwaltschaft stellt neuen Antrag gegen Bernauer Jugendrichter |zugriff=2021-05-06}}</ref>





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Als illegale Drogen werden in vielen Staaten bestimmte Drogen wie Cannabis (mit den Konsumformen Marihuana und Haschisch), Kokain und Heroin bezeichnet, die durch entsprechende Gesetze entweder verboten oder nur unter bestimmten medizinischen Bedingungen eingesetzt werden dürfen. Die Legalisierung von Drogen ist ein viel diskutiertes Thema in der Drogenpolitik.[1] Mit dem Cannabis-Beschluss wurde 1994 vom Bundesverfassungsgericht in Deutschland eine für alle Bundesländer einheitliche und gleiche Vorgehensweise bei geringfügigen Verstößen festgelegt. Demnach kommt in bestimmten Fällen nur eine geringe Strafe oder gar keine Strafe in Frage, im Regelfall haben staatliche Organe von einer Verfolgung von vornherein abzusehen.[2] Solche Möglichkeiten stellt das Betäubungsmittelgesetz in § 31a inzwischen auch zur Verfügung, der § 31 wurde 2009 und 2013 entsprechend angepasst.[3] Die aktuelle Diskussion konzentriert sich vor allem auf Cannabis. Im September 2019 setzte der Amtsrichter Andreas Müller in Bernau, nördlich von Berlin, zwei Strafverfahren wegen Besitzes von geringen Mengen Cannabis aus. Er erklärte, dass er alle Regelungen des Betäubungsmittelgesetzes für verfassungswidrig hält, die den unerlaubten Verkehr mit Cannabisprodukten strafbar macht. Am 20. April 2020 verkündete Müller, dass er auf Grundlage dieser Fälle eine 140 seitige Vorlage an das Bundesverfassungsgericht geschickt habe, damit dieses die Verfassungsmäßigkeit überprüft.[4] Im Oktober 2020 stellte die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) beim Amtsgericht Bernau einen Befangenheitsantrag gegen Müller.[5] Dieser wurde abgelehnt. Die Staatsanwaltschaft legte Beschwerde beim zuständigen Landgericht ein.[6]


Andere Lexika

Wikipedia kennt dieses Lemma (Illegale Drogen) vermutlich nicht.