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Version vom 11. Juni 2021, 17:45 Uhr
Der Bundesgerichtshof in Deutschland dient als Revisions- und Berufungs-Instanz für Urteile der Oberlandesgerichte, sie können dort hin weitergezogen werden. Dies gilt im Strafrecht und im Zivilrecht. Im Verwaltungsrecht ist die Revisionsinstanz das Bundesverwaltungsgericht.
Literatur
- Knaurs Lexikon - Das Wissen unserer Zeit, München 1979
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