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Ein '''Wechsel''' ({{enS|''bill of exchange''}}, {{frS}} ''lettre de change'', italienisch ''cambiale'') ist ein [[Zahlung]]sversprechen und gilt allgemein als [[Wertpapier]], das die unbedingte [[Anweisung (Recht)|Anweisung]] des [[Aussteller (Urkunde)|Ausstellers]] enthält, bei [[Fälligkeit]] eine bestimmte [[Geld]]summe an den Aussteller oder einen benannten [[Zahlungsempfänger]] zu zahlen. Der Wechsel ist wie der [[Scheck]] zunächst ein [[Zahlungsmittel]], aber – anders als der Scheck – zusätzlich auch eine Form des kurzfristigen [[Kredit]]s. In Deutschland ist das [[Wechselgesetz]] (WG) die wesentliche Rechtsgrundlage. Ein Wechsel muss nicht auf einem Vordruck ausgestellt werden, auch wenn in der Praxis meist für Wechsel vorbereitete [[Formular]]e benutzt werden. Zur Zahlung fällig wird der Wechsel üblicherweise nach 3 Monaten, gesetzlich ist ein Jahr vorgegeben.<ref>siehe {{Art.|34|wg|juris}} WG</ref> | Ein '''Wechsel''' ({{enS|''bill of exchange''}}, {{frS}} ''lettre de change'', italienisch ''cambiale'') ist ein [[Zahlung]]sversprechen und gilt allgemein als [[Wertpapier]], das die unbedingte [[Anweisung (Recht)|Anweisung]] des [[Aussteller (Urkunde)|Ausstellers]] enthält, bei [[Fälligkeit]] eine bestimmte [[Geld]]summe an den Aussteller oder einen benannten [[Zahlungsempfänger]] zu zahlen. Der Wechsel ist wie der [[Scheck]] zunächst ein [[Zahlungsmittel]], aber – anders als der Scheck – zusätzlich auch eine Form des kurzfristigen [[Kredit]]s. In Deutschland ist das [[Wechselgesetz]] (WG) die wesentliche Rechtsgrundlage. Ein Wechsel muss nicht auf einem Vordruck ausgestellt werden, auch wenn in der Praxis meist für Wechsel vorbereitete [[Formular]]e benutzt werden. Zur Zahlung fällig wird der Wechsel üblicherweise nach 3 Monaten, gesetzlich ist ein Jahr vorgegeben.<ref>siehe {{Art.|34|wg|juris}} WG</ref> |
Aktuelle Version vom 2. Juni 2021, 21:23 Uhr
Ein Wechsel (englisch bill of exchange, französisch lettre de change, italienisch cambiale) ist ein Zahlungsversprechen und gilt allgemein als Wertpapier, das die unbedingte Anweisung des Ausstellers enthält, bei Fälligkeit eine bestimmte Geldsumme an den Aussteller oder einen benannten Zahlungsempfänger zu zahlen. Der Wechsel ist wie der Scheck zunächst ein Zahlungsmittel, aber – anders als der Scheck – zusätzlich auch eine Form des kurzfristigen Kredits. In Deutschland ist das Wechselgesetz (WG) die wesentliche Rechtsgrundlage. Ein Wechsel muss nicht auf einem Vordruck ausgestellt werden, auch wenn in der Praxis meist für Wechsel vorbereitete Formulare benutzt werden. Zur Zahlung fällig wird der Wechsel üblicherweise nach 3 Monaten, gesetzlich ist ein Jahr vorgegeben.[1]
Der Wechsel hat im täglichen Geschäft des Handels gegenüber früheren Zeiten ebenso an Bedeutung verloren wie der Scheck und kommt mittlerweile nur noch in sehr geringer Stückzahl vor. Zudem ist wegen seiner Urkundeneigenschaft die Verarbeitung mit einem höheren Personaleinsatz verbunden.
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