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Volksentscheid: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein '''Volksentscheid''' ist ein Instrument der [[Direkte Demokratie|direkten Demokratie]]. Eine umfassende Möglichkeit zum Volksentscheid gibt es in der [[Bundesrepublik Deutschland]] in allen gesetzgebenden [[Gebietskörperschaft (Deutschland)|Gebietskörperschaften]] außer auf [[Bundesebene (Deutschland)|Bundesebene]]. Derzeit können auf der Bundesebene in Deutschland Volksentscheide ausschließlich durch ein [[Volksbegehren]] zur [[Neugliederung des Bundesgebietes]] angestoßen werden.
Ein '''Volksentscheid''' ist ein Instrument der [[Direkte Demokratie|direkten Demokratie]]. Eine umfassende Möglichkeit zum Volksentscheid gibt es in der [[Bundesrepublik Deutschland]] in allen gesetzgebenden [[Gebietskörperschaft (Deutschland)|Gebietskörperschaften]] außer auf [[Bundesebene (Deutschland)|Bundesebene]]. Derzeit können auf der Bundesebene in Deutschland Volksentscheide ausschließlich durch ein [[Volksbegehren]] zur [[Neugliederung des Bundesgebietes]] angestoßen werden. Gegen diese Beschränkung gab es immer wieder Versuche, die sich auf Artikel 20 Absatz 2 des [[Grundgesetz]]es beriefen. In diesem Absatz heißt es:


Abstimmungen in Gebietskörperschaften ohne umfassende Gesetzgebungskompetenz ([[Gemeinde (Deutschland)|Kommunen]] und [[Landkreis]]e) werden als [[Bürgerentscheid]] bezeichnet.
{{Zitat|Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt}}
 
Allerdings blieben bisher alle diesbezüglichen Bemühungen ohne Erfolg. Abstimmungen in Gebietskörperschaften ohne umfassende Gesetzgebungskompetenz ([[Gemeinde (Deutschland)|Kommunen]] und [[Landkreis]]e) werden als [[Bürgerentscheid]] bezeichnet.


Typisches Land der Volksentscheide über alle wichtigen Fragen ist die [[Schweiz]].
Typisches Land der Volksentscheide über alle wichtigen Fragen ist die [[Schweiz]].

Version vom 22. März 2021, 15:10 Uhr

Ein Volksentscheid ist ein Instrument der direkten Demokratie. Eine umfassende Möglichkeit zum Volksentscheid gibt es in der Bundesrepublik Deutschland in allen gesetzgebenden Gebietskörperschaften außer auf Bundesebene. Derzeit können auf der Bundesebene in Deutschland Volksentscheide ausschließlich durch ein Volksbegehren zur Neugliederung des Bundesgebietes angestoßen werden. Gegen diese Beschränkung gab es immer wieder Versuche, die sich auf Artikel 20 Absatz 2 des Grundgesetzes beriefen. In diesem Absatz heißt es:

„Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt“

Allerdings blieben bisher alle diesbezüglichen Bemühungen ohne Erfolg. Abstimmungen in Gebietskörperschaften ohne umfassende Gesetzgebungskompetenz (Kommunen und Landkreise) werden als Bürgerentscheid bezeichnet.

Typisches Land der Volksentscheide über alle wichtigen Fragen ist die Schweiz.

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