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Verwaltungsrecht: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Verwaltungsrecht''' ist ein Fachgebiet in der [[Rechtswissenschaft]], das sich mit der Organisation und den rechtlichen Anforderungen für die staatliche bzw. [[öffentliche Verwaltung]] beschäftigt. Es regelt insbesondere die Beziehungen zwischen einem [[Staat]] und seinen [[Bürger]]n, aber auch die Funktionsweise der verschiedenen Verwaltungseinrichtungen ([[Behörde]]n) und deren Verhältnis zueinander sowie den [[Rechtsschutz]] des Bürgers gegen Maßnahmen ([[Verwaltungsakt]]e) der [[Exekutive]]. Als zuständiges [[Gericht]] ist in Deutschland das [[Verwaltungsgericht]] zuständig.
'''Verwaltungsrecht''' ist ein Fachgebiet in der [[Rechtswissenschaft]], das sich mit der Organisation und den rechtlichen Anforderungen für die staatliche bzw. [[öffentliche Verwaltung]] befasst.  


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== Grundlegendes ==
Das Verwaltungsrecht ist die Gesamtheit der die öffentliche Verwaltung betreffenden Rechtssätze.<ref name="Köbler_VerwR">Gerhard Köbler: ''Verwaltungsrecht.'' In: ders.: ''Juristisches Wörterbuch: Für Studium und Ausbildung.'' 17., neubearb. Aufl., Verlag Franz Vahlen, München 2018, ISBN 978-3-8006-5881-7, S. 489.</ref> Es regelt insbesondere die Beziehungen zwischen einem [[Staat]] und seinen [[Bürger]]n, aber auch die Funktionsweise der verschiedenen Verwaltungseinrichtungen ([[Behörde]]n) und deren Verhältnis zueinander sowie den [[Rechtsschutz]] des Bürgers gegen Maßnahmen durch dessen [[Exekutive]] (in Gestalt sogenannter „[[Verwaltungsakt]]e“). Als zuständiges [[Gericht]] ist in Deutschland das [[Verwaltungsgericht]] zuständig.
 
Das Verwaltungsrecht in engerem Sinn ist ein bestimmter Teil des [[Öffentliches Recht|öffentlichen Rechts]]. Das Verwaltungsrecht, das nicht durch jenen bestimmten Teil des öffentlichen Rechts abgedeckt wird, geht über den engeren Sinn hinaus und kann in solchem Falle nur das [[Verwaltungsprivatrecht]] meinen.<ref name="Köbler_VerwR" />
 
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== Einzelnachweise ==
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Version vom 10. März 2021, 12:57 Uhr

Verwaltungsrecht ist ein Fachgebiet in der Rechtswissenschaft, das sich mit der Organisation und den rechtlichen Anforderungen für die staatliche bzw. öffentliche Verwaltung befasst.

Grundlegendes

Das Verwaltungsrecht ist die Gesamtheit der die öffentliche Verwaltung betreffenden Rechtssätze.[1] Es regelt insbesondere die Beziehungen zwischen einem Staat und seinen Bürgern, aber auch die Funktionsweise der verschiedenen Verwaltungseinrichtungen (Behörden) und deren Verhältnis zueinander sowie den Rechtsschutz des Bürgers gegen Maßnahmen durch dessen Exekutive (in Gestalt sogenannter „Verwaltungsakte“). Als zuständiges Gericht ist in Deutschland das Verwaltungsgericht zuständig.

Das Verwaltungsrecht in engerem Sinn ist ein bestimmter Teil des öffentlichen Rechts. Das Verwaltungsrecht, das nicht durch jenen bestimmten Teil des öffentlichen Rechts abgedeckt wird, geht über den engeren Sinn hinaus und kann in solchem Falle nur das Verwaltungsprivatrecht meinen.[1]

Das Verwaltungsrecht in engerem Sinn, das einen bestimmten Teil des öffentlichen Rechts darstellt, lässt sich untergliedern in das allgemeine Verwaltungsrecht und das Verwaltungsverfahrensrecht, in das Verwaltungsprozessrecht und in das besondere Verwaltungsrecht.[2]

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 Gerhard Köbler: Verwaltungsrecht. In: ders.: Juristisches Wörterbuch: Für Studium und Ausbildung. 17., neubearb. Aufl., Verlag Franz Vahlen, München 2018, ISBN 978-3-8006-5881-7, S. 489.
  2. Hans-Wolfgang Arndt, Thomas Fetzer: Öffentliches Recht: Grundriss für das Studium der Rechts- und Wirtschaftswissenschaft. 16., überarb. Aufl., Verlag Franz Vahlen, München 2013, ISBN 978-3-8006-4193-2, S. 187.

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