PlusPedia wird derzeit technisch modernisiert. Aktuell laufen Wartungsarbeiten. Für etwaige Unannehmlichkeiten bitten wir um Entschuldigung; es sind aber alle Artikel zugänglich und Sie können PlusPedia genauso nutzen wie immer.

Neue User bitte dringend diese Hinweise lesen:

Anmeldung - E-Mail-Adresse Neue Benutzer benötigen ab sofort eine gültige Email-Adresse. Wenn keine Email ankommt, meldet Euch bitte unter NewU25@PlusPedia.de.

Hinweis zur Passwortsicherheit:
Bitte nutzen Sie Ihr PlusPedia-Passwort nur bei PlusPedia.
Wenn Sie Ihr PlusPedia-Passwort andernorts nutzen, ändern Sie es bitte DORT bis unsere Modernisierung abgeschlossen ist.
Überall wo es sensibel, sollte man generell immer unterschiedliche Passworte verwenden! Das gilt hier und im gesamten Internet.
Aus Gründen der Sicherheit (PlusPedia hatte bis 24.07.2025 kein SSL | https://)

Bei PlusPedia sind Sie sicher: – Wir verarbeiten keine personenbezogenen Daten, erlauben umfassend anonyme Mitarbeit und erfüllen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vollumfänglich. Es haftet der Vorsitzende des Trägervereins.

PlusPedia blüht wieder auf als freundliches deutsches Lexikon.
Wir haben auf die neue Version 1.43.3 aktualisiert.
Wir haben SSL aktiviert.
Hier geht es zu den aktuellen Aktuelle Ereignissen

Unterbringung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus PlusPedia
Zur Navigation springen Zur Suche springen
OberKorrektor (Diskussion | Beiträge)
§ gehört in den Text
OberKorrektor (Diskussion | Beiträge)
Abgrenzung
Zeile 1: Zeile 1:
Das juristische Wort '''Unterbringung''' (auch ''Zwangseinweisung'') bedeutet in [[Deutschland]] die Einweisung in eine geschlossene Abteilung einer [[Psychiatrische Klinik|psychiatrischen Klinik]] oder eine [[Entzugseinrichtung]] ohne oder gegen den Willen des Betroffenen.<ref>https://dejure.org/gesetze/StGB/63.html</ref> Dabei kann in Einzelfällen auch ein [[Justizirrtum]] vorliegen. Einer Schätzung aus dem Jahr 2011 zufolge betrifft das jährlich etwa 200.000 Menschen.<ref>Annika Joeres: [http://www.zeit.de/gesellschaft/familie/2011-08/betreuung-psychiatrie Zwangseinweisungen: Für verrückt erklärt''] in [[Die ZEIT]] vom 31. August 2011</ref>
Das juristische Wort '''Unterbringung''' (auch ''Zwangseinweisung'') bedeutet in [[Deutschland]] die Einweisung in eine geschlossene Abteilung einer [[Psychiatrische Klinik|psychiatrischen Klinik]] oder eine [[Entzugseinrichtung]] ohne oder gegen den Willen des Betroffenen.<ref>https://dejure.org/gesetze/StGB/63.html</ref> Dabei kann in Einzelfällen auch ein [[Justizirrtum]] vorliegen. Einer Schätzung aus dem Jahr 2011 zufolge betrifft das jährlich etwa 200.000 Menschen.<ref>Annika Joeres: [http://www.zeit.de/gesellschaft/familie/2011-08/betreuung-psychiatrie Zwangseinweisungen: Für verrückt erklärt''] in [[Die ZEIT]] vom 31. August 2011</ref>
Zu unterscheiden sind dabei die betreuungsrechtliche Unterbringung nach {{§|1906|bgb|juris}} Abs. 1 und&nbsp;2 BGB sowie die öffentlich-rechtliche Unterbringung nach den Landesgesetzen über die Unterbringung psychisch kranker Personen. Zudem ist die Unterbringung zu unterscheiden von der [[Sicherungsverwahrung]] nach {{§|66|stgb|juris}} StGB.


== Bekannte Beispiele ==
== Bekannte Beispiele ==

Version vom 2. Dezember 2020, 18:17 Uhr

Das juristische Wort Unterbringung (auch Zwangseinweisung) bedeutet in Deutschland die Einweisung in eine geschlossene Abteilung einer psychiatrischen Klinik oder eine Entzugseinrichtung ohne oder gegen den Willen des Betroffenen.[1] Dabei kann in Einzelfällen auch ein Justizirrtum vorliegen. Einer Schätzung aus dem Jahr 2011 zufolge betrifft das jährlich etwa 200.000 Menschen.[2]

Zu unterscheiden sind dabei die betreuungsrechtliche Unterbringung nach § 1906 Abs. 1 und 2 BGB sowie die öffentlich-rechtliche Unterbringung nach den Landesgesetzen über die Unterbringung psychisch kranker Personen. Zudem ist die Unterbringung zu unterscheiden von der Sicherungsverwahrung nach § 66 StGB.

Bekannte Beispiele

Siehe auch

Andere Lexika





Fehler beim Erstellen des Vorschaubildes: Datei fehlt Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!