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Unterbringung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die '''Unterbringung''' (auch ''Zwangseinweisung'') bedeutet in [[Deutschland]] die Einweisung in eine geschlossene Abteilung einer [[Psychiatrische Klinik|psychiatrischen Klinik]] oder eine [[Entzugseinrichtung]] ohne oder gegen den Willen des Betroffenen. Dabei kann in Einzelfällen auch ein [[Justizirrtum]] vorliegen.
Die '''Unterbringung''' (auch ''Zwangseinweisung'') bedeutet in [[Deutschland]] die Einweisung in eine geschlossene Abteilung einer [[Psychiatrische Klinik|psychiatrischen Klinik]] oder eine [[Entzugseinrichtung]] ohne oder gegen den Willen des Betroffenen. Dabei kann in Einzelfällen auch ein [[Justizirrtum]] vorliegen. Einer Schätzung aus dem Jahr 2011 zufolge betrifft das jährlich etwa 200.000 Menschen.<ref>Annika Joeres:
[http://www.zeit.de/gesellschaft/familie/2011-08/betreuung-psychiatrie Zwangseinweisungen: Für verrückt erklärt''] in [[Die ZEIT]] vom 31. August 2011</ref>


== Bekannte Beispiele ==
== Bekannte Beispiele ==

Version vom 2. Dezember 2020, 18:10 Uhr

Die Unterbringung (auch Zwangseinweisung) bedeutet in Deutschland die Einweisung in eine geschlossene Abteilung einer psychiatrischen Klinik oder eine Entzugseinrichtung ohne oder gegen den Willen des Betroffenen. Dabei kann in Einzelfällen auch ein Justizirrtum vorliegen. Einer Schätzung aus dem Jahr 2011 zufolge betrifft das jährlich etwa 200.000 Menschen.[1]

Bekannte Beispiele

Siehe auch

Weblinks

Andere Lexika





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  1. Annika Joeres: Zwangseinweisungen: Für verrückt erklärt in Die ZEIT vom 31. August 2011