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Wasserrecht: Unterschied zwischen den Versionen

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Das '''Wasserrecht''' ist ein Teilgebiet des [[Öffentliches Recht|öffentlichen Rechts]] und des [[Umweltrecht]]s. Es regelt unter anderem für die [[Wasserwirtschaft]] die Nutzung der [[Gewässer]].
Das '''Wasserrecht''' ist ein Teilgebiet des [[Öffentliches Recht|öffentlichen Rechts]] und des [[Umweltrecht]]s. Es regelt unter anderem für die [[Wasserwirtschaft]] die Nutzung der [[Gewässer]]. Man kann das deutsche Wasserrecht in das [[Wasserhaushalt]]s<nowiki />recht und das [[Wasserwege]]recht unterteilen. Seit 1. März 2010 gilt in [[Deutschland]] ein neues [[Wasserhaushaltsgesetz]], so dass die [[konkurrierende Gesetzgebung]]skompetenz für das Wasserhaushaltsrecht der Länder eingeschränkt wurde.


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Version vom 15. November 2020, 19:46 Uhr

Das Wasserrecht ist ein Teilgebiet des öffentlichen Rechts und des Umweltrechts. Es regelt unter anderem für die Wasserwirtschaft die Nutzung der Gewässer. Man kann das deutsche Wasserrecht in das Wasserhaushaltsrecht und das Wasserwegerecht unterteilen. Seit 1. März 2010 gilt in Deutschland ein neues Wasserhaushaltsgesetz, so dass die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz für das Wasserhaushaltsrecht der Länder eingeschränkt wurde.

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