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Wasserhaushaltsgesetz
Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ist Grundlage und Hauptteil des deutschen Wasserrechts. Das WHG enthält insbesondere Bestimmungen zum Schutz und zur Nutzung von Oberflächengewässern und Grundwasser.
Die ursprüngliche Fassung stammt vom 27. Juli 1957, trat aber erst am 1. März 1960 in Kraft. Das WHG war ein gesetzlicher Rahmen des Bundes, und die Länder konnten innerhalb dieser Vorgaben eigene Wassergesetze erlassen. Es gehört somit zur konkurrierenden Gesetzgebung. Mit der „Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe“ bestimmte der Bundesgesetzgeber im Jahre 1999 einheitlich in ganz Deutschland, welche Chemikalien ab welcher Menge wegen ihrer toxischen Wirkungen auf Säugetiere, Fische und andere Wasserlebewesen, der langsamen biologischen Abbaubarkeit und des Bioakkumulationspotentials besonders zu überwachen sind. Das WHG des Bundes wurde im Laufe der Jahre zunehmend strenger gefasst und lässt den Ländern weniger Spielraum für die eigene Gestaltung. Es wurde zuletzt mit dem Artikelgesetz vom 18. Juli 2017 geändert. Aufgrund seines nunmehr 60jährigen Bestehend ist es eines der ältesten Umweltschutzgesetze in Deutschland.
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