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Vorsorgevollmacht: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 16. Oktober 2020, 06:59 Uhr
Mit einer Vorsorgevollmacht oder Generalvollmacht bevollmächtigt nach deutschem Recht eine Person eine andere Person, in bestimmten Fällen alle Aufgaben für den Vollmachtgeber zu erledigen. Der Begriff Generalvollmacht (englisch general power of attorney, französisch procuration pour l'assemblée générale, schwedisch Generalfullmakt) stammt ursprünglich aus der Wirtschaft und bezeichnet die Erteilung von Vertretungsmacht für alle Geschäfte, bei denen eine Stellvertretung erlaubt ist; üblich ist dort jedoch der Begriff Prokura, da die Generalvollmacht dem deutschen Handelsgesetzbuch unbekannt ist.
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Andere Lexika
Da die Generalvollmacht dem HGB unbekannt ist,