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Ehebruch: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 28. August 2020, 13:14 Uhr
Als Ehebruch wird allgemein der Geschlechtsverkehr eines Ehepartners mit einer dritten Person bezeichnet, der nicht einvernehmlich zwischen den Ehepartnern abgestimmt ist. In den einzelnen Religionen wird dies unterschiedlich bewertet.
Auch andere Formen des Treuebruchs oder der Untreue in einer Ehe können als Ehebruchs verstanden werden. Für die römisch-katholische Kirche ist Ehebruch eine Todsünde.
Im Deutschen Reich war der Ehebruch seit 1871 im 13. Abschnitt des Reichsstrafgesetzbuches („Verbrechen und Vergehen wider die Sittlichkeit“) mit Strafe bedroht:
„§ 172.
Der Ehebruch wird, wenn wegen desselben die Ehe geschieden ist, an dem schuldigen Ehegatten, sowie dessen Mitschuldigen mit Gefängniß bis zu sechs Monaten bestraft.
Die Verfolgung tritt nur auf Antrag ein.“[1]
Dieser Paragraf wurde auch in das Strafgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland übernommen und erst 1969 im Zuge der Großen Strafrechtsreform ersatzlos gestrichen.
Siehe auch
Weblinks
- Was sagt die Bibel ?, Webseite der Zeugen Jehovas zum Thema
Einzelnachweise
- ↑ Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich. Abgerufen am 22. Oktober 2018.
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