PlusPedia wird derzeit technisch modernisiert. Wie alles, was bei laufendem Betrieb bearbeitet wird, kann es auch hier zu zeitweisen Ausfällen bestimmter Funktionen kommen. Es sind aber alle Artikel zugänglich, Sie können PlusPedia genauso nutzen wie immer.
Bei PlusPedia sind Sie sicher: – Wir verarbeiten keine personenbezogenen Daten, erlauben umfassend anonyme Mitarbeit und erfüllen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vollumfänglich. Es haftet der Vorsitzende des Trägervereins.
Bitte beachten: Aktuell können sich keine neuen Benutzer registrieren. Wir beheben das Problem so schnell wie möglich.
PlusPedia blüht wieder auf als freundliches deutsches Lexikon.
Wir haben auf die neue Version 1.43.3 aktualisiert.
Wir haben SSL aktiviert.
Hier geht es zu den aktuellen Aktuelle Ereignissen
Hinweis zur Passwortsicherheit:
Bitte nutzen Sie Ihr PlusPedia-Passwort nur bei PlusPedia.
Wenn Sie Ihr PlusPedia-Passwort andernorts nutzen, ändern Sie es bitte DORT bis unsere Modernisierung abgeschlossen ist.
Überall wo es sensibel, sollte man generell immer unterschiedliche Passworte verwenden! Das gilt hier und im gesamten Internet.
Aus Gründen der Sicherheit (PlusPedia hatte bis 24.07.2025 kein SSL | https://)
Arbeitslosenversicherung: Unterschied zwischen den Versionen
ist noch eine andere Bezeichnung |
Reichsarbeitsamt gab es schon 1918 ! |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Die '''Arbeitslosenversicherung''' ist eine [[Sozialversicherung]], die das vorrangige Ziel hat, [[Arbeitslosigkeit|arbeitslosen]] (erwerbslosen) Menschen den [[Lebensunterhalt]] zu sichern. In [[Deutschland]] konnten Erwerbslose, die bedürftig waren, Unterstützungsleistungen im Rahmen der ''Erwerbslosenfürsorge'' erhalten, die seit 1918 eine Pflichtaufgabe der Kommunen war.<ref>[http://www.documentarchiv.de/wr/1918/erwerbslosenfuersorge_vo.html Verordnung über Erwerbslosenfürsorge vom 13. November 1918]</ref> Seit November 1923 mussten Arbeitgeber und Arbeitnehmer Beiträge zur Finanzierung der Erwerbslosenfürsorge leisten.<ref>Verordnung über die Aufbringung der Mittel für die Erwerbslosenfürsorge vom 15. Oktober 1923, RGBl. I, S. 984</ref> Eine national einheitliche Regelung wurde am 16. Juli 1927 durch das ''Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung'' eingeführt, zuständig wurde die ''Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung''. Daraus entwickelte sich der heute noch übliche umgangssprachliche Begriff [[Arbeitsamt]]. | Die '''Arbeitslosenversicherung''' ist eine [[Sozialversicherung]], die das vorrangige Ziel hat, [[Arbeitslosigkeit|arbeitslosen]] (erwerbslosen) Menschen den [[Lebensunterhalt]] zu sichern. In [[Deutschland]] konnten Erwerbslose, die bedürftig waren, Unterstützungsleistungen im Rahmen der ''Erwerbslosenfürsorge'' erhalten, die seit 1918 eine Pflichtaufgabe der Kommunen war.<ref>[http://www.documentarchiv.de/wr/1918/erwerbslosenfuersorge_vo.html Verordnung über Erwerbslosenfürsorge vom 13. November 1918]</ref> Seit November 1923 mussten Arbeitgeber und Arbeitnehmer Beiträge zur Finanzierung der Erwerbslosenfürsorge leisten.<ref>Verordnung über die Aufbringung der Mittel für die Erwerbslosenfürsorge vom 15. Oktober 1923, RGBl. I, S. 984</ref> Eine weitergehende, national einheitliche Regelung wurde am 16. Juli 1927 durch das ''Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung'' eingeführt, zuständig wurde die ''Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung''. Daraus entwickelte sich der heute noch übliche umgangssprachliche Begriff [[Arbeitsamt]]. | ||
{{PPA-Kupfer}} | {{PPA-Kupfer}} |
Version vom 30. März 2020, 10:10 Uhr
Die Arbeitslosenversicherung ist eine Sozialversicherung, die das vorrangige Ziel hat, arbeitslosen (erwerbslosen) Menschen den Lebensunterhalt zu sichern. In Deutschland konnten Erwerbslose, die bedürftig waren, Unterstützungsleistungen im Rahmen der Erwerbslosenfürsorge erhalten, die seit 1918 eine Pflichtaufgabe der Kommunen war.[1] Seit November 1923 mussten Arbeitgeber und Arbeitnehmer Beiträge zur Finanzierung der Erwerbslosenfürsorge leisten.[2] Eine weitergehende, national einheitliche Regelung wurde am 16. Juli 1927 durch das Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung eingeführt, zuständig wurde die Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung. Daraus entwickelte sich der heute noch übliche umgangssprachliche Begriff Arbeitsamt.
Andere Lexika
- ↑ Verordnung über Erwerbslosenfürsorge vom 13. November 1918
- ↑ Verordnung über die Aufbringung der Mittel für die Erwerbslosenfürsorge vom 15. Oktober 1923, RGBl. I, S. 984