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Urtinktur: Unterschied zwischen den Versionen
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Der Auszug wird durch Einwirken eines Auszugsmittels wie etwa Ethanol auf den Ausgangsstoff hergestellt. Die Ausgangsstoffe können frisch oder getrocknet sein. Die angewendeten Verfahren sind [[Mazeration]], Digestion (Wärmebehandlung), Abkochung, [[Fermentation]] oder ein anderes geeignetes, im [[Arzneibuch]] vorgeschriebenes Verfahren. In der Regel ist ein bestimmtes Verhältnis von Ausgangsstoff und Auszugsmittel anzuwenden<ref>Europäisches Arzneibuch, 5. Ausgabe, S. 1263 f.</ref>. | Der Auszug wird durch Einwirken eines Auszugsmittels wie etwa Ethanol auf den Ausgangsstoff hergestellt. Die Ausgangsstoffe können frisch oder getrocknet sein. Die angewendeten Verfahren sind [[Mazeration]], Digestion (Wärmebehandlung), Abkochung, [[Fermentation]] oder ein anderes geeignetes, im [[Arzneibuch]] vorgeschriebenes Verfahren. In der Regel ist ein bestimmtes Verhältnis von Ausgangsstoff und Auszugsmittel anzuwenden<ref>Europäisches Arzneibuch, 5. Ausgabe, S. 1263 f.</ref>. | ||
Aus Urtinkturen werden durch [[Gemisch|Vermischen]] und Verdünnen („[[Potenzieren (Homöopathie)|Potenzieren]]“) homöopathische Arzneimittel hergestellt. Teilweise werden auch Urtinkturen selbst als homöopathisches Arzneimittel verwendet. Eine Urtinktur besteht oft je zur Hälfte aus | Aus Urtinkturen werden durch [[Gemisch|Vermischen]] und Verdünnen („[[Potenzieren (Homöopathie)|Potenzieren]]“) homöopathische Arzneimittel hergestellt. Teilweise werden auch Urtinkturen selbst als homöopathisches Arzneimittel verwendet. Eine Urtinktur besteht oft je zur Hälfte aus Ethanol<ref> {{Webarchiv|text=''Das homöopathische Arzneimittel'' |url=https://www.dzvhae.de/homoeopathie-fuer-patienten/grundlagen-der-homoeopathie/-1-570.html%26html2pdf_sumbit%3D1 |wayback=20170907165540 |archiv-bot=2018-04-15 05:51:01 InternetArchiveBot }}, PDF-Datei, S. 2.</ref> Urtinkturen sind teilweise<ref>Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln {{§|43|amg_1976|juris}}</ref> ohne Rezept erhältlich, sofern sie nicht der [[Verschreibungspflicht]] unterliegen.<ref>siehe [[Arzneimittelverschreibungsverordnung]]</ref> | ||
== Einzelnachweise == | == Einzelnachweise == |
Version vom 16. Januar 2020, 23:30 Uhr
Urtinktur (Kurzzeichen: ø) ist ein Begriff aus der Homöopathie. Sie ist eine konzentrierte, flüssige Zubereitung, die entweder durch Mischen eines pflanzlichen Presssaftes mit Ethanol, durch Auszug (Extraktion) pflanzlicher oder tierischer Ausgangsstoffe oder aus Nosoden gewonnen wird.[1]
Der Auszug wird durch Einwirken eines Auszugsmittels wie etwa Ethanol auf den Ausgangsstoff hergestellt. Die Ausgangsstoffe können frisch oder getrocknet sein. Die angewendeten Verfahren sind Mazeration, Digestion (Wärmebehandlung), Abkochung, Fermentation oder ein anderes geeignetes, im Arzneibuch vorgeschriebenes Verfahren. In der Regel ist ein bestimmtes Verhältnis von Ausgangsstoff und Auszugsmittel anzuwenden[2].
Aus Urtinkturen werden durch Vermischen und Verdünnen („Potenzieren“) homöopathische Arzneimittel hergestellt. Teilweise werden auch Urtinkturen selbst als homöopathisches Arzneimittel verwendet. Eine Urtinktur besteht oft je zur Hälfte aus Ethanol[3] Urtinkturen sind teilweise[4] ohne Rezept erhältlich, sofern sie nicht der Verschreibungspflicht unterliegen.[5]
Einzelnachweise
- ↑ Homöopathisches Arzneibuch 2007, H 5.1
- ↑ Europäisches Arzneibuch, 5. Ausgabe, S. 1263 f.
- ↑ Das homöopathische Arzneimittel (Archivversion vom 7. September 2017), PDF-Datei, S. 2.
- ↑ Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln § 43
- ↑ siehe Arzneimittelverschreibungsverordnung