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Version vom 1. Oktober 2019, 14:55 Uhr

Grundrechte oder Bürgerrechte sind in der Staatsverfassung eines liberal-demokratischen Landes festgeschriebene, einklagbare Freiheitsrechte der Bürger und Bürgerinnen, die ihnen vom Staat gewährt werden, z.B. Meinungsfreiheit, Religionsfreiheit, Niederlassungsfreiheit, Wirtschaftsfreiheit. Sie gelten allerdings nicht unbeschränkt, im überwiegenden Interesse der Allgemeinheit dürfen sie eingeschränkt werden. Eine Meinungsäußerung etwa darf nicht krass ehrverletzend vor allem für eine Person sein, eine Demonstration darf den Verkehr nicht behindern oder ein Unternehmen darf höchstens geringfügig Schadstoffe in die Umwelt freisetzen.

Siehe auch