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Bundestag: Unterschied zwischen den Versionen

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Der '''Bundestag''' ist das föderale Bundesparlament der [[Bundesrepublik Deutschland]]. Seine Abgeordneten werden alle vier Jahre (Legislaturperiode) in allen 16 deutschen [[Bundesland|Bundesländern]] gleichzeitig zur Hälfte in Wahlkreisen und zur Hälfte über Landeslisten gewählt. Im Normalfall ist der Bundestag jene Instanz, welche föderale Gesetze berät und beschließt. Manche Gesetze bedürfen danach noch der Zustimmung des [[Bundesrat (Deutschland)|Bundesrats]]. In Kraft treten kann ein Gesetz allerdings erst nach Unterzeichnung des [[Bundespräsident|Bundespräsidenten]], der in aller Regel - jedoch nicht immer - die Gesetze unterschreibt und damit zu geltendem Recht in allen deutschen Ländern macht. Im Fall eines so genannten "Gesetzgebungsnotstands" nach Artikel 81 Grundgesetz ist es der [[Bundesregierung (Deutschland)|Bundesregierung]] möglich, mit Erlaubnis und unter der ständiger Aufsicht des Bundespräsidenten Gesetze für sechs Monate nur mittels Hilfe des Bundesrats am Bundestag vorbei zu erlassen.
Der '''Bundestag''' ist das nationale Parlament der [[Bundesrepublik Deutschland]]. Seine Abgeordneten werden alle vier Jahre (Legislaturperiode) in allen 16 deutschen [[Bundesland|Bundesländern]] gleichzeitig zur Hälfte in Wahlkreisen und zur Hälfte über Landeslisten gewählt. Im Normalfall ist der Bundestag jene Instanz, welche die in ganz Deutschland geltenden Gesetze berät und beschließt. Manche Gesetze bedürfen danach noch der Zustimmung des [[Bundesrat (Deutschland)|Bundesrats]]. In Kraft treten kann ein Gesetz allerdings erst nach Unterzeichnung des [[Bundespräsident]]en, der in aller Regel - jedoch nicht immer - die Gesetze unterschreibt und damit zu geltendem Recht in allen deutschen Ländern macht. Im Fall eines so genannten "Gesetzgebungsnotstands" nach Artikel 81 Grundgesetz ist es der [[Bundesregierung (Deutschland)|Bundesregierung]] möglich, mit Erlaubnis und unter der ständiger Aufsicht des Bundespräsidenten Gesetze für sechs Monate nur mittels Hilfe des Bundesrats am Bundestag vorbei zu erlassen.


Es gibt 299 Direktkandidaten, mit einfacher Mehrheit über die ''Erststimme'' gewählt werden. Zu diesen 299 Abgeordneten kommen mindestens 299 Listenplätze hinzu, die aus den 16 [[Bundesland|Bundesländern]] nach dem prozentualen Stimmenverhältnis der ''Zweitstimme'' gewählt werden. Bei den Listenplätzen gilt die [[Fünf-Prozent-Hürde]]. Durch die prozentuale Verteilung kann es zu ''Überhangmandaten'' kommen, so dass insgesamt mehr als die regulären 598 Abgeordneten einen Sitz im Bundestag erhalten können.
Es gibt 299 Direktkandidaten, mit einfacher Mehrheit über die ''Erststimme'' gewählt werden. Zu diesen 299 Abgeordneten kommen mindestens 299 Listenplätze hinzu, die aus den 16 [[Bundesland|Bundesländern]] nach dem prozentualen Stimmenverhältnis der ''Zweitstimme'' gewählt werden. Bei den Listenplätzen gilt die [[Fünf-Prozent-Hürde]]. Durch die prozentuale Verteilung kann es zu ''Überhangmandaten'' kommen, so dass insgesamt mehr als die regulären 598 Abgeordneten einen Sitz im Bundestag erhalten können.

Version vom 15. März 2019, 15:19 Uhr

Bundestag
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Das Wichtigste in Kürze
Slogan Weniger ist mehr.
Beschreibung Kurzartikel auf PlusPedia
Weiterführende Infos Informationen bei der Bundeszentrale für politische Bildung
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Deutscher Bundestag im Reichstagsgebäude

Der Bundestag ist das nationale Parlament der Bundesrepublik Deutschland. Seine Abgeordneten werden alle vier Jahre (Legislaturperiode) in allen 16 deutschen Bundesländern gleichzeitig zur Hälfte in Wahlkreisen und zur Hälfte über Landeslisten gewählt. Im Normalfall ist der Bundestag jene Instanz, welche die in ganz Deutschland geltenden Gesetze berät und beschließt. Manche Gesetze bedürfen danach noch der Zustimmung des Bundesrats. In Kraft treten kann ein Gesetz allerdings erst nach Unterzeichnung des Bundespräsidenten, der in aller Regel - jedoch nicht immer - die Gesetze unterschreibt und damit zu geltendem Recht in allen deutschen Ländern macht. Im Fall eines so genannten "Gesetzgebungsnotstands" nach Artikel 81 Grundgesetz ist es der Bundesregierung möglich, mit Erlaubnis und unter der ständiger Aufsicht des Bundespräsidenten Gesetze für sechs Monate nur mittels Hilfe des Bundesrats am Bundestag vorbei zu erlassen.

Es gibt 299 Direktkandidaten, mit einfacher Mehrheit über die Erststimme gewählt werden. Zu diesen 299 Abgeordneten kommen mindestens 299 Listenplätze hinzu, die aus den 16 Bundesländern nach dem prozentualen Stimmenverhältnis der Zweitstimme gewählt werden. Bei den Listenplätzen gilt die Fünf-Prozent-Hürde. Durch die prozentuale Verteilung kann es zu Überhangmandaten kommen, so dass insgesamt mehr als die regulären 598 Abgeordneten einen Sitz im Bundestag erhalten können.

Siehe auch

Kategorie:Bundestagswahl