PlusPedia wird derzeit technisch modernisiert. Aktuell laufen Wartungsarbeiten. Für etwaige Unannehmlichkeiten bitten wir um Entschuldigung; es sind aber alle Artikel zugänglich und Sie können PlusPedia genauso nutzen wie immer.

Neue User bitte dringend diese Hinweise lesen:

Anmeldung - E-Mail-Adresse Neue Benutzer benötigen ab sofort eine gültige Email-Adresse. Wenn keine Email ankommt, meldet Euch bitte unter NewU25@PlusPedia.de.

Hinweis zur Passwortsicherheit:
Bitte nutzen Sie Ihr PlusPedia-Passwort nur bei PlusPedia.
Wenn Sie Ihr PlusPedia-Passwort andernorts nutzen, ändern Sie es bitte DORT bis unsere Modernisierung abgeschlossen ist.
Überall wo es sensibel, sollte man generell immer unterschiedliche Passworte verwenden! Das gilt hier und im gesamten Internet.
Aus Gründen der Sicherheit (PlusPedia hatte bis 24.07.2025 kein SSL | https://)

Bei PlusPedia sind Sie sicher: – Wir verarbeiten keine personenbezogenen Daten, erlauben umfassend anonyme Mitarbeit und erfüllen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vollumfänglich. Es haftet der Vorsitzende des Trägervereins.

PlusPedia blüht wieder auf als freundliches deutsches Lexikon.
Wir haben auf die neue Version 1.43.3 aktualisiert.
Wir haben SSL aktiviert.
Hier geht es zu den aktuellen Aktuelle Ereignissen

Religionsgemeinschaft: Unterschied zwischen den Versionen

Aus PlusPedia
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Fmrauch (Diskussion | Beiträge)
Ergänzungen
Fmrauch (Diskussion | Beiträge)
gehört zusammen
Zeile 1: Zeile 1:
Eine '''Religionsgemeinschaft''' (auch ''Religionsgesellschaft'' oder ''Glaubensgemeinschaft'') ist eine Organisation, die die gemeinschaftliche Ausübung einer [[Religion]] bezweckt. Der Begriff findet sich im deutschen [[Grundgesetz]]<ref>siehe {{Art.|7|gg|juris}} Absatz 3 Satz 2 Grundgesetz (GG)</ref> und in der [[Weimarer Verfassung]] (als Religionsgesellschaft). Dort heißt es in Artikel 137: „Die Freiheit der Vereinigung zu Religionsgesellschaften wird gewährleistet. Der Zusammenschluß von Religionsgesellschaften innerhalb des Reichsgebiets unterliegt keinen Beschränkungen.“ Diese Bestimmung wurde auch ins deutsche [[Grundgesetz]] übernommen.<ref>{{Art.|140|gg|juris}} Grundgesetz (GG)</ref>
Eine '''Religionsgemeinschaft''' (auch ''Religionsgesellschaft'' oder ''Glaubensgemeinschaft'') ist eine Organisation, die die gemeinschaftliche Ausübung einer [[Religion]] bezweckt. Der Begriff findet sich im deutschen [[Grundgesetz]]<ref>siehe {{Art.|7|gg|juris}} Absatz 3 Satz 2 Grundgesetz (GG)</ref> und in der [[Weimarer Verfassung]] (als Religionsgesellschaft). Dort heißt es: „Die Freiheit der Vereinigung zu Religionsgesellschaften wird gewährleistet. Der Zusammenschluß von Religionsgesellschaften innerhalb des Reichsgebiets unterliegt keinen Beschränkungen.“<ref>in Artikel 137 Weimarer Verfassung und {{Art.|140|gg|juris}} Grundgesetz (GG)</ref>


{{PPA-Kupfer}}
{{PPA-Kupfer}}

Version vom 24. Februar 2019, 07:57 Uhr

Eine Religionsgemeinschaft (auch Religionsgesellschaft oder Glaubensgemeinschaft) ist eine Organisation, die die gemeinschaftliche Ausübung einer Religion bezweckt. Der Begriff findet sich im deutschen Grundgesetz[1] und in der Weimarer Verfassung (als Religionsgesellschaft). Dort heißt es: „Die Freiheit der Vereinigung zu Religionsgesellschaften wird gewährleistet. Der Zusammenschluß von Religionsgesellschaften innerhalb des Reichsgebiets unterliegt keinen Beschränkungen.“[2]

Andere Lexika





Einzelnachweise

  1. siehe Art. 7 Absatz 3 Satz 2 Grundgesetz (GG)
  2. in Artikel 137 Weimarer Verfassung und Art. 140 Grundgesetz (GG)