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Mord: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 1. Januar 2018, 18:44 Uhr
Mord ist die vorsätzliche und absichtliche Tötung eines anderen Menschen. Er wird in allen Rechtsordnungen als die gravierendste Straftat gegen den Einzelnen und die Gesellschaft betrachtet und dementsprechend hart bestraft. Vom Mord wird z.B. der Totschlag unterschieden.
Weblinks
- § 211 StGB (dejure)
- [http://www.hermanns-rechtsanwaelte.de/PDF/BGH5StR53801JAAnmerkung.pdf Anmerkung zum Urteil des BGH v. 20.02.2002–5 StR 538/01 „Mord aus niedrigen Beweggründen“ von Caspar David Hermanns und Benjamin Klein (PDF-Datei; 35 kB)