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Bürgerstadtwerke: Unterschied zwischen den Versionen

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Als '''Bürgerstadtwerke''' (teilweise auch „Energiehaus“ genannt) bezeichnet man [[Energieversorgungsunternehmen]], die in der [[Rechtsform]] der [[Genossenschaft]] organsiert sind. Die Eigentümer des Energieversorgungsunternehmens, und auch gleichzeitig die Kunden, sind direkt die [[Bürger]]. Diese Rechtsform löst den [[Interessenkonflikt]] zwischen Eigentümern (in aller Regel erfolgen diese das Interesse der Gewinnmaximierung) und Kunden (Interesse an einem günstigen Preis) auf. Die Ansätze von Unternehmen, die als Genossenschaft organisiert sind, gehen auf die Grundsätze der Selbsthilfe, Selbstverantwortung und Selbstverwaltung von [[Franz Hermann Schulze-Delitzsch]] und [[Friedrich Wilhelm Raiffeisen]] Mitte des 19. Jahrhunderts zurück.  
Als '''Bürgerstadtwerke''' (teilweise auch „Energiehaus“ genannt) bezeichnet man [[Energieversorgungsunternehmen]], die in der [[Rechtsform]] der [[Genossenschaft]] organsiert sind. Die Eigentümer des Energieversorgungsunternehmens, und auch gleichzeitig die Kunden, sind direkt die [[Bürger]]. Diese Rechtsform löst den [[Interessenkonflikt]] zwischen Eigentümern (in aller Regel erfolgen diese das Interesse der Gewinnmaximierung) und Kunden (Interesse an einem günstigen Preis) auf. Die Ansätze von Unternehmen, die als Genossenschaft organisiert sind, gehen auf die Grundsätze der Selbsthilfe, Selbstverantwortung und Selbstverwaltung von [[Franz Hermann Schulze-Delitzsch]] und [[Friedrich Wilhelm Raiffeisen]] Mitte des 19. Jahrhunderts zurück.  


Bürgerstadtwerke wurden gegründet, um die [[Grundversorgung]], das heißt in diesem Fall die günstige Versorgung der Bevölkerung mit Strom und Ergas zu erreichen, da die Gründer der Bürgerstadtwerke der Auffassung sind, dass weder private Energieversorgungsunternehmen noch kommunale [[Stadtwerke]] in der Lage sind, dieses Ziel angemessen zu erreichen. Die Idee der Bürgerstadtwerke ist vergleichbar mit der Idee der [[Genossenschaftsbank]], die neben [[Öffentlich-rechtliches Kreditinstitut|öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten]] und privaten Geschäftsbanken die dritte Form der deutschen Kreditinstitute darstellt. Vergleichbar damit stellen Bürgerstadtwerke die dritte Form von Energieversorgungsunternehmen neben privaten Energieversorgern (vergleichbar mit privaten Geschäftsbanken) und kommunalen Stadtwerken (vergleichbar mit öffentlich-rechtliche Kreditinstituten) dar.
Bürgerstadtwerke wurden gegründet, um die [[Grundversorgung]], das heißt in diesem Fall die günstige Versorgung der Bevölkerung mit Strom und Ergas zu erreichen, da die Gründer der Bürgerstadtwerke der Auffassung sind, dass weder private Energieversorgungsunternehmen noch die bisherigen kommunalen [[Stadtwerke]] in der Lage sind, dieses Ziel angemessen zu erreichen. Die Idee der Bürgerstadtwerke ist vergleichbar mit der Idee der [[Genossenschaftsbank]], die neben öffentlich-rechtlichen [[Kreditinstitut]]en wie den [[Sparkasse]]n und privaten [[Bank|Geschäftsbanken]] die dritte Form der deutschen Kreditinstitute darstellt. Vergleichbar damit stellen Bürgerstadtwerke die dritte Form von Energieversorgungsunternehmen neben privaten Energieversorgern (vergleichbar mit privaten Geschäftsbanken) und kommunalen Stadtwerken (vergleichbar mit öffentlich-rechtliche Kreditinstituten) dar.


== Weblinks ==
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Version vom 21. Juli 2017, 17:24 Uhr

Als Bürgerstadtwerke (teilweise auch „Energiehaus“ genannt) bezeichnet man Energieversorgungsunternehmen, die in der Rechtsform der Genossenschaft organsiert sind. Die Eigentümer des Energieversorgungsunternehmens, und auch gleichzeitig die Kunden, sind direkt die Bürger. Diese Rechtsform löst den Interessenkonflikt zwischen Eigentümern (in aller Regel erfolgen diese das Interesse der Gewinnmaximierung) und Kunden (Interesse an einem günstigen Preis) auf. Die Ansätze von Unternehmen, die als Genossenschaft organisiert sind, gehen auf die Grundsätze der Selbsthilfe, Selbstverantwortung und Selbstverwaltung von Franz Hermann Schulze-Delitzsch und Friedrich Wilhelm Raiffeisen Mitte des 19. Jahrhunderts zurück.

Bürgerstadtwerke wurden gegründet, um die Grundversorgung, das heißt in diesem Fall die günstige Versorgung der Bevölkerung mit Strom und Ergas zu erreichen, da die Gründer der Bürgerstadtwerke der Auffassung sind, dass weder private Energieversorgungsunternehmen noch die bisherigen kommunalen Stadtwerke in der Lage sind, dieses Ziel angemessen zu erreichen. Die Idee der Bürgerstadtwerke ist vergleichbar mit der Idee der Genossenschaftsbank, die neben öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten wie den Sparkassen und privaten Geschäftsbanken die dritte Form der deutschen Kreditinstitute darstellt. Vergleichbar damit stellen Bürgerstadtwerke die dritte Form von Energieversorgungsunternehmen neben privaten Energieversorgern (vergleichbar mit privaten Geschäftsbanken) und kommunalen Stadtwerken (vergleichbar mit öffentlich-rechtliche Kreditinstituten) dar.

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