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Pflegegrad: Unterschied zwischen den Versionen
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'''Pflegestufe''' und '''Pflegegrad''' bezeichnet Maßstäbe, um eine [[Person]] zu beurteilen, die durch [[Krankheit]] oder [[Behinderung]], häufig auch altersbedingt, ihren Alltag dauerhaft nicht mehr selbständig bewältigen kann und deshalb auf Pflege oder Hilfe durch andere angewiesen ist. Der Grad der ''Pflegebedürftigkeit'' wurde in der [[Bundesrepublik Deutschland]] vom [[Medizinischer Dienst|Medizinischen Dienst]] festgestellt, wenn zur Versorgung Leistungen der [[Pflegeversicherung]] in Anspruch genommen werden sollen. Es gab zunächst drei Pflegestufen: | '''Pflegestufe''' und '''Pflegegrad''' bezeichnet Maßstäbe, um eine [[Person]] zu beurteilen, die durch [[Krankheit]] oder [[Behinderung]], häufig auch altersbedingt, ihren Alltag dauerhaft nicht mehr selbständig bewältigen kann und deshalb auf Pflege oder Hilfe durch andere angewiesen ist. Der Grad der ''Pflegebedürftigkeit'' wurde in der [[Bundesrepublik Deutschland]] vom [[Medizinischer Dienst|Medizinischen Dienst]] festgestellt, wenn zur Versorgung Leistungen der [[Pflegeversicherung]] in Anspruch genommen werden sollen. Dies gilt sowohl für die [[häusliche Pflege]] als auch für die zeitweise oder ständige Unterbringung in einem [[Pflegeheim]]. Es gab zunächst drei Pflegestufen: | ||
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Version vom 17. September 2025, 21:14 Uhr
| Klassifikation nach ICD-10 | ||
|---|---|---|
| Z74 | Probleme mit Bezug auf Pflegebedürftigkeit | |
| Z74.0 | Eingeschränkte Mobilität | |
| Z74.1 | Notwendigkeit der Hilfestellung bei der Körperpflege | |
| Z74.2 | Notwendigkeit der Hilfeleistung im Haushalt, wenn kein anderer Haushaltsangehöriger die Betreuung übernehmen kann | |
| Z74.3 | Notwendigkeit der ständigen Beaufsichtigung | |
| (ICD-10-GM Version 2020) | ||
Pflegestufe und Pflegegrad bezeichnet Maßstäbe, um eine Person zu beurteilen, die durch Krankheit oder Behinderung, häufig auch altersbedingt, ihren Alltag dauerhaft nicht mehr selbständig bewältigen kann und deshalb auf Pflege oder Hilfe durch andere angewiesen ist. Der Grad der Pflegebedürftigkeit wurde in der Bundesrepublik Deutschland vom Medizinischen Dienst festgestellt, wenn zur Versorgung Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden sollen. Dies gilt sowohl für die häusliche Pflege als auch für die zeitweise oder ständige Unterbringung in einem Pflegeheim. Es gab zunächst drei Pflegestufen:
| Pflegestufe I (erhebliche Pflegebedürftigkeit) |
Pflegestufe II (schwere Pflegebedürftigkeit) |
Pflegestufe III (schwerste Pflegebedürftigkeit) | |
|---|---|---|---|
| Bedarf an Hilfe bei Verrichtungen aus den Bereichen Körperpflege, Ernährung, Mobilität (Grundpflege) | bei wenigstens zwei Verrichtungen mindestens zu einer Tageszeit | mindestens zu drei Tageszeiten | rund um die Uhr, auch nachts |
| durchschnittlicher täglicher Aufwand für die Grundpflege | mehr als 45 Minuten | mindestens 120 Minuten | mindestens 240 Minuten |
| Bedarf an Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung | mehrfach in der Woche | mehrfach in der Woche | mehrfach in der Woche |
| durchschnittlicher täglicher Aufwand für die Hilfe gesamt | mindestens 90 Minuten | mindestens 180 Minuten | mindestens 300 Minuten |
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