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Volksschädling: Unterschied zwischen den Versionen

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Als '''Volksschädling''' und '''Volksfeind''' gilt eine Person, die einem bestimmten [[Volk]] - oft dem eigenen - bewusst Schaden hinzufügt. Vor der [[Zeit des Nationalsozialismus]] wurde das Wort zwar verwendet, und zwar als [[Tiermetapher]] seit 1896 in der Literatur, hatte aber keine juristische Bedeutung. Unter [[Hitler]] wurde es aber zur Bezeichnung von Regime-Gegnern benutzt, um sie zu diskreditieren.
Als '''Volksschädling''' und '''Volksfeind''' gilt eine Person, die einem bestimmten [[Volk]] - oft dem eigenen - bewusst Schaden hinzufügt. Vor der [[Zeit des Nationalsozialismus]] wurde das Wort zwar verwendet, und zwar als [[Tiermetapher]] seit 1896 in der Literatur, hatte aber keine juristische Bedeutung. Unter [[Hitler]] wurde es dann zur Bezeichnung von Regime-Gegnern benutzt, um sie zu diskreditieren.


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Version vom 18. Januar 2025, 21:57 Uhr

Als Volksschädling und Volksfeind gilt eine Person, die einem bestimmten Volk - oft dem eigenen - bewusst Schaden hinzufügt. Vor der Zeit des Nationalsozialismus wurde das Wort zwar verwendet, und zwar als Tiermetapher seit 1896 in der Literatur, hatte aber keine juristische Bedeutung. Unter Hitler wurde es dann zur Bezeichnung von Regime-Gegnern benutzt, um sie zu diskreditieren.

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