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Morddrohung: Unterschied zwischen den Versionen

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Carpe noctem (Diskussion | Beiträge)
Weiterleitung nach Straftat erstellt
 
Fmrauch (Diskussion | Beiträge)
das muss mal erläutert werden
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#REDIRECT [[Straftat]]
Eine '''Morddrohung''' ist die Bedrohung einer Person mit dem [[Tod]]. Da es sich bei [[Mord]]<ref>siehe {{§|211|StGB|buzer}} StGB</ref> um ein [[Verbrechen]] handelt, ist gemäß {{§|23|StGB|buzer}} Absatz 1 StGB auch der [[Versuch]] strafbar. Demnach sind ''Morddrohung'' und ''Mordversuch'' vorsätzliche [[Straftat]]en und entsprechend zu bewerten. Dem gegenüber steht der Fall von [[Notwehr]].
 
{{Rechtshinweis}}
 
{{PPA-Kupfer}}
 
[[Kategorie:Besondere Strafrechtslehre (Deutschland)]]

Version vom 12. Mai 2024, 18:12 Uhr

Eine Morddrohung ist die Bedrohung einer Person mit dem Tod. Da es sich bei Mord[1] um ein Verbrechen handelt, ist gemäß § 23Vorlage:§/Wartung/buzer Absatz 1 StGB auch der Versuch strafbar. Demnach sind Morddrohung und Mordversuch vorsätzliche Straftaten und entsprechend zu bewerten. Dem gegenüber steht der Fall von Notwehr.

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