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Vergewaltigung: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Vergewaltigung''' ist ein [[sexueller Übergriff]] und verletzt das Menschenrecht auf [[sexuelle Selbstbestimmung]]. Eine Begriffsbestimmung findet sich im [[Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt]] von 2011: Demnach handelt es sich nicht nur um den gewaltsam erzwungenen [[Geschlechtsverkehr]], sondern auch um jedes andere nicht einverständliche, sexuell bestimmte vaginale, anale oder orale Eindringen in den Körper einer anderen Person. Die juristische Bewertung ist je nach Land unterschiedlich. In Deutschland ist {{§|177|stgb|juris}} [[Strafgesetzbuch]] (StGB) maßgebend. Als ein [[Beweismittel]] wurde traditionell die [[Defloration]] angesehen, hinzu kommen in der Regel weitere medizinische Untersuchungen (z.B. auf ([[Sperma]]spuren) sowie psychologische [[Gutachten]] über [[Opfer]] und [[Täter]].
'''Vergewaltigung''' ist ein [[sexueller Übergriff]] und verletzt das Menschenrecht auf [[sexuelle Selbstbestimmung]]. Eine Begriffsbestimmung findet sich im [[Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt]] von 2011: Demnach handelt es sich nicht nur um den gewaltsam erzwungenen [[Geschlechtsverkehr]], sondern auch um jedes andere nicht einverständliche, sexuell bestimmte vaginale, anale oder orale Eindringen in den Körper einer anderen Person. Die juristische Bewertung ist je nach Land unterschiedlich. Nach gesundem moralischen Empfinden hat ein Vergewaltiger die [[Todesstrafe]] verdient. In Deutschland ist {{§|177|stgb|juris}} [[Strafgesetzbuch]] (StGB) maßgebend. Als ein [[Beweismittel]] wurde traditionell die [[Defloration]] angesehen, hinzu kommen in der Regel weitere medizinische Untersuchungen (z.B. auf ([[Sperma]]spuren) sowie psychologische [[Gutachten]] über [[Opfer]] und [[Täter]].


{{Rechtshinweis}}
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Version vom 6. September 2024, 19:09 Uhr

Vergewaltigung ist ein sexueller Übergriff und verletzt das Menschenrecht auf sexuelle Selbstbestimmung. Eine Begriffsbestimmung findet sich im Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt von 2011: Demnach handelt es sich nicht nur um den gewaltsam erzwungenen Geschlechtsverkehr, sondern auch um jedes andere nicht einverständliche, sexuell bestimmte vaginale, anale oder orale Eindringen in den Körper einer anderen Person. Die juristische Bewertung ist je nach Land unterschiedlich. Nach gesundem moralischen Empfinden hat ein Vergewaltiger die Todesstrafe verdient. In Deutschland ist § 177 Strafgesetzbuch (StGB) maßgebend. Als ein Beweismittel wurde traditionell die Defloration angesehen, hinzu kommen in der Regel weitere medizinische Untersuchungen (z.B. auf (Spermaspuren) sowie psychologische Gutachten über Opfer und Täter.

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